Sitzung des LVV Sachsen-Anhalt: Diskussion zur anstehenden Tarifrunde 2023
Am vergangenen Freitag trafen sich die Mitglieder und Gäste des EVG-Landesverbandsvorstandes (LVV) Sachsen-Anhalt zur diesjährig letzten Sitzung in Halle. Diese Sitzung hatte es noch einmal „in sich“.
So standen viele Tagesordnungspunkte an. Im Rahmen der LVV Sitzung wurden noch einmal die Themen und Beschlüsse des Gewerkschaftstages, der Ende Oktober in Berlin stattfand, angesprochen und ausgewertet. Auch hielt der LVV schon einen ersten Rückblick auf die vergangenen 11 Monate dieses Jahres. Höhepunkte, aber auch Themen, die wir als Landesverband hätten besser machen können, wurden angesprochen.
Und natürlich gehört zu einem Jahresrückblick auch ein Ausblick auf das kommende Jahr!
So haben dann die Mitglieder des LVV schon einmal im Vorfeld der offiziell beginnenden Mitgliederbefragung die möglichen Tarifforderungen der Tarifrunde 2023 diskutiert. Die Auswertung der Mitgliederbefragung, die Mitte Januar beendet werden wird, soll dann als Grundlage für die Forderungsfindung der Tarifkommissionen dienen. Die Tarifkommissionen werden im Februar 2023 die Gesamtauswertung mit dem Ziel diskutieren, eine abschließende Empfehlung an die Verhandlungskommission für die aktuelle Tarifrunde zu geben.
Bei der aktuellen Mitgliederbefragung stehen zur Diskussion: Soll es
- eine prozentuale Erhöhung
- ein Festbetrag
- eine prozentuale Erhöhung mit einem Mindestbetrag
geben?
Konkret wurde dann darauf hingewiesen, dass an unserer Mitgliederbefragung über den Link
https://evg-mitgliederbefragung.questionpro.eu/2022
teilgenommen werden kann.
Zu diesen Fragen, aus denen dann der Forderungskatalog zur Tarifrunde 2023 „formuliert“ werden soll, entbrannte dann innerhalb des LVV eine spannende Diskussion. Dieses ist unter anderem auch der Zusammensetzung der Mitglieder des LVV geschuldet. Im sachsen-anhaltischen LVV sind fast alle Organisationsbereiche, die im § 2 a) bis g) unserer Satzung aufgezählt sind, vertreten.
Genauer gesagt:
- mit den Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und den Betriebseisenbahnern,
- mit den Beschäftigten aus dem Reinigungs- und Servicebereich,
- mit den Beschäftigten aus der JobService und der DB Zeitarbeit GmbH,
- mit den Beschäftigten aus der Instandhaltung von Fahrzeugen und der Infrastruktur,
- mit den Beschäftigten der Nicht Bundeseigenen Eisenbahnen (Schmalspurbahnen),
- sowie letztendlich auch mit den Beschäftigten, die in einem TEG Betrieb tätig sind,
und natürlich auch mit den Auszubildenden und Rentner*innen scheinen im LVV Sachsen-Anhalt (fast) die gesamte Bandbreite unseres Organisationsgebietes vertreten zu sein.
Dementsprechend verlief auch die Diskussion. Alle eingebrachten Vorschläge fanden ein FÜR und WIDER - je nachdem, aus welchen Bereichen die Vorschläge für die Forderungsfindungen kamen.
Die Mitglieder des LVV konnten sich letztendlich aber auf eine Empfehlung an die Tarifkommissionen für den Forderungskatalog „einigen“:
- Die Höhe der Gesamtforderungen muss im zweistelligen Bereich liegen.
- Beim Entgelt sollte es neben einer prozentualen Erhöhung auch einen Mindestbetrag geben, der in alle Entgelttabellen und -stufen einfließen muss.
- In den Bereichen des heutigen „Niedriglohnsektors“ darf es keine „Schattentabellen“ geben. Die Entgelte müssen so weit angehoben werden, dass es keine Aufstockungsbeträge mehr zum Mindestlohn gibt. Auch dürfen erarbeitete Zulagen und Sonderzahlungen nicht mehr zum „Erreichen des Mindestlohnes“ mit herangezogen werden. Das betrifft vor allem die Beschäftigten im Dienstleistungsbereich und in der JobService GmbH. Die Berechnung des Entgeltes bei der JobService GmbH liegt bei 80 % des Entgeltes vor dem Eintritt in die JobService GmbH. Hier kommt es (teilweise) auch zu Entgeltaufstockungen zum Mindestlohn.
- Ein Teil des zu verhandelnden Volumens sollte auch für den „Fonds soziale Sicherung“ und den „Fonds Wohnen und Mobilität“, deren Leistungen ausschließlich EVG-Mitglieder erhalten, verwendet werden. Diese Leistungen sollen auch zukünftig weiterhin ausgeweitet werden, um den Beschäftigten in den TEG Betrieben zu zeigen, dass die EVG ihre Mitglieder in diesen Betrieben nicht vergessen hat.
- Die betriebliche Altersversorgung war auch ein Diskussionsthema. Ein klares Votum gab es dafür, dass ein Teil des Volumens für die Verbesserungen der betrieblichen Altersversorgung verwendet werden soll.
Und letztendlich wurde auch die zukünftige Laufzeit der Ergebnisse der Tarifrunde 2023 angesprochen. Unter der Berücksichtigung, dass die Laufzeit des heutigen Tarifvertrages der GDL noch bis zum bis 31. Oktober 2023 gehen wird, sollte die Laufzeit des anstehenden Tarifabschlusses der EVG so kurz wie möglich gehalten werden. Die EVG wird in dieser jetzt anstehenden Tarifrunde schon viel für alle Beschäftigten erreicht haben, das die GDL sozusagen „von uns geschenkt bekommt“. Wir müssen deren Tarifverhandlungen also mit „Adleraugen und Augenmaß“ für unsere Mitglieder verfolgen, damit wir bei Bedarf auch zeitnah reagieren können.
In einem waren wir uns aber schnell einig: Wir gehen davon aus, dass wir in dieser Tarifrunde höchstwahrscheinlich nicht ohne Arbeitskampfmaßnahmen zum Ziel kommen werden. Aber wir stehen dem „gelassen gegenüber“ - denn wenn wir eine zweistellige Forderung aufmachen, wollen und werden wir unserer EVG bei den Verhandlungen auch den Rücken stärken!