Sommerhitze: EVG und Betriebsräte fordern Schutz der Beschäftigten
Die EVG und ihre Betriebsräte haben den Arbeitgeber aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz vor der Sommerhitze zu ergreifen. Das betrifft das Arbeiten im Freien, wenn diese durch Hitze und UV-Strahlung erschwert wird. Aber auch die Temperaturen in den Büros dürfen gewisse Werte nicht übersteigen.
Nach der Konzernrichtlinie müssen Beschäftigte mit Getränken versorgt werden, wenn die Hitze eine besondere Erschwernis bedeutet und Erschöpfung begünstigt. Das greift, wenn im Sommer ab 11.00 Uhr bereits 21 Grad im Schatten erreicht werden. Die KBV Unternehmensbekleidung regelt, dass vom 01. Mai bis zum 30. September Sakkos, Blazer, langärmlige Hemden, Strumpfhosen oder Westen ab 25 Grad nicht mehr getragen werden müssen.
EVG und Konzernbetriebsrat fordern deshalb den Arbeitgeber auf, seiner Fürsorgepflicht konsequent nachzukommen und bestehende Gesetze und Vereinbarungen entsprechend umzusetzen. Auch im Hinblick auf die sich verändernden Klimabedingungen. Ziel muss sein, den vollumfänglichen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen.
Wir bedanken uns bei den Kolleginnen und Kollegen, die trotz der extremen Wetterverhältnisse unverändert einen guten Job machen!