SPA begrüßt Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Die EVG begrüßt das geplante Pflegestärkungsgesetz (PSG) III. Es befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit dem PSG III sollen die Kommunen wieder stärker in die Pflege eingebunden werden. Dies erscheint sinnvoll, da im nächsten Jahr auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird.
Die EVG begrüßt das geplante Pflegestärkungsgesetz (PSG) III. Es befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit dem PSG III sollen die Kommunen wieder stärker in die Pflege eingebunden werden. Dies erscheint sinnvoll, da im nächsten Jahr auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird.
Der Sozialpolitische Ausschuss der EVG (SPA) befasste sich damit am zweiten Tag seiner diesjährigen Sitzung. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff greift erstmals die psychische Dimension auf. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Zunahme demenzieller Erkrankungen im Alter. Die EVG begrüßt das, fordert aber eine enge Zusammenarbeit zwischen den Pflegekassen und dem Kommunen. Ab 2017 soll die Pflege nach den neuen gesetzlichen Vorgaben in 60 Modellkommunen für fünf Jahre erprobt werden. Hier fordern wir eine bundesweit einheitliche Umsetzung; Insellösungen lehnt die EVG ab.
Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen wird die Pflegeversicherung in die richtige Richtung weiterentwickelt; Grund sich zurückzulehnen ist das aber nicht, das wurde auch in der Diskussion im SPA deutlich. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen und ein Mangel an Pflegepersonal ist bereits absehbar. „Das wird auch den Beschäftigten noch einiges abverlangen“, so ein ehrenamtlicher Kollege. „Ich bin dankbar dafür, dass die EVG das Thema Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in den Tarifverträgen verankert hat.“
Ein weiteres Thema der SPA-Sitzung war der Arbeitsschutz. Dieser scheint in Deutschland keinen großen Stellenwert zu haben. Die Zahl der Beamten in den Gewerbeaufsichtsämtern, die für Arbeitsschutzprüfungen in den Betrieben zuständig sind, ist in den vergangenen 15 Jahren um 30 Prozent zurückgegangen. Nimmt man die Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zu Maßstab, fehlen in Deutschland 1000 Aufsichtsbeamte.
Bereits am ersten Tag hatte sich das höchste sozialpolitische Gremium der EVG mit dem Projekt „bezahlbares Wohnen“ befasst. Damit reagiert die EVG auf eine neue Wohnungsnot in Deutschland: es fehlt an bezahlbarem und - für die älteren Bürgerinnen und Bürger - insbesondere an barrierefreiem Wohnraum: eine Folge jahrelanger Versäumnisse der Politik. Im Bündnis für bezahlbares Wohnen erarbeiten wir derzeit entsprechende Lösungen. Die Position der EVG ist klar: Wohnen ist ein Grundrecht und muss bezahlbar bleiben!
Gegenwärtig werden die Betriebs- und Dienststellengruppen der EVG neu gewählt. Dabei sind auch die sozialpolitischen Ansprechpartner neu zu wählen. „Sozialpolitik wird oft unterschätz“, so Hans-Jürgen Dorneau, Sprecher des Sozialpolitischen Ausschusses. Er warb für eine stärkere Verankerung sozialpolitischer Themen in den Betrieben. „Wir müssen auch jüngere Leute für sozialpolitische Themen gewinnen. Der DemografieTV ist nur so gut geworden, weil Tarif- und Sozialpolitiker gemeinsam etwas gestaltet haben.“