Steuerbefreiung für RegioTicket M 50 H/R für alle - BEV bereitet Umsetzung vor!
Der Gesetzgeber hatte zum 01.01.2019 neben der Steuerfreiheit für Job-Tickets auch eine Steuerfreiheit für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr eingeführt. Begünstigt davon ist auch das RegioTicket M 50 H/R. Das bedeutet, dass man für die Nutzung dieses RegioTickets nicht mehr prüfen muss, ob die monatliche 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge (oder der Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 EstG) eingehalten wird.
Das Bundeseisenbahnvermögen wird das RegioTicket M 50 H/R rückwirkend zum 01. Januar 2019 steuer- und abgabenfrei stellen. Dies erfolgt für Versorgungsempfänger*innen im Abrechnungsmonat Juli und für aktive Beamte*innen voraussichtlich im Abrechnungsmonat August. Bereits gezahlte Steuern und Abgaben werden erstattet.
Dazu erhalten alle Fahrvergünstigungsberechtigte in einer der nächsten Bezügemitteilungen entsprechende Informationen. Weiterhin muss der bisherige Eigenanteil in Form einer Zuzahlung übernommen werden:
Einzelfahrkarte - 1. Klasse: 3,50 € - 2. Klasse: 2,40 €
Fünferkarte - 1. Klasse: 15,00 € - 2. Klasse: 10,00