Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW): Arbeitgeber legt „Angebot“ in Tarifrunde 2021 vor
Die Arbeitgeberseite hat erneut die von der EVG-Tarifkommission beschlossenen Kernforderungen abgelehnt. Eine Erweiterung des EVG-Wahlmodells, der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge, die Wissensvermittlerprämie sowie den Abschluss eines Tarifvertrages zum Fonds „Wohnen und Mobilität“ bezeichnete er als „überzogen“.
Gleichzeitig wurde vor Beginn der 2. Verhandlungsrunde ein erstes „Angebot“ an die EVG übermittelt.
Dieses beinhaltet:
- Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 450,- Euro für den Zeitraum Oktober 2021 – Juli 2022
- Erhöhung der Entgelte ab 01.07.2022 um 1,2 %
- zusätzlich eine weitere Erhöhung der Entgelte um 1,3 % ab 01.04.2023
Der Arbeitgeber betonte, dass er sich gezwungen sieht, seine eigenen Ideen zu Kompensationsmaßnahmen, d. h. möglichen Verschlechterungen der bestehenden Regelungen, wieder auf den Tisch zu legen, wenn wir an den EVG Kernforderungen festhalten.
Wir lassen uns nicht einschüchtern. Die Methode „friss oder stirb“ ist für uns keine Basis seriöser und zielgerichteter Verhandlungen unter Tarifpartnern.
Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 2. März 2022 erwarten wir vom Arbeitgeber, dass er auf unsere Kernforderungen eingeht und ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegt.
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