Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW): Tarifabschluss durchgesetzt

Mehr Geld, mehr Arbeitszeitsouveränität und mehr Leistungen – exklusiv für EVG-Mitglieder u. a. durch die Einführung des Fonds für Wohnen und Mobilität

In der dritten Verhandlungsrunde am 2. März 2022 konnte die EVG für ihre Mitglieder beimBahn-Sozialwerk das folgende Gesamtpaket abschließen:

  • Einmalzahlung in Form einer Corona-Beihilfe zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Pandemie in Höhe von 800 Euro (Teilzeitkräfte anteilig).
    Die Auszahlung der Corona-Beihilfe erfolgt im Zahlmonat März 2022
  • Auszubildende erhalten eine Corona-Beihilfe in Höhe von 300 Euro
  • Zum 01.06.2022 erfolgt eine lineare Tabellenentgelterhöhung in Höhe von 2,2 %, mindestens jedoch 70,00 Euro
  • Zum 01.01.2023 erfolgt eine weitere lineare Tabellenentgelterhöhung in Höhe von 1,5 %
  • Zum 01.01.2023 wird ein Tarifvertrag zur gemeinsamen Einrichtung „Fonds für Wohnen und Mobilität“ eingeführt – exklusiv für EVG-Mitglieder
  • Zum 01.01.2023 erfolgt eine Weiterentwicklung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung auf 2,5 %, mindestens 62,50 Euro
  • Zum 01.01.2023 wird ein Zeitguthabenkonten-Tarifvertrag eingeführt
  • Zum 01.01.2023 erfolgt eine Erhöhung der Sonntagszulage auf 1,50 Euro pro Stunde
    Die Ausbildungsvergütungen werden analog der linearen Entgelterhöhungen in Höhe von 2,2 % zum 01.06.2022 und in Höhe von 1,5 % zum 01.01.2023 erhöht
  • Gemeinsame Ausarbeitung eines Überleitungstarifvertrags im Bereich der Ferieneinrichtungen mit der Einführung zum 01.01.2024.
    Ziel ist eine schrittweise Anpassung der Entgeltstruktur (Einführung von Entgeltstufen unter Anerkennung von Tätigkeitsjahren) in den Ferieneinrichtungen

Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis zum 30.09.2023.