Streikrecht: Sie versuchen es schon wieder
Es ist gerade einmal gut ein Jahr her, da haben wir als EVG in Straßburg deutlich gemacht, dass wir das Streikrecht verteidigen werden. Zusammen mit anderen europäischen Gewerkschaften sind wir vor das Europaparlament gezogen und haben mit einer eindrucksvollen Demonstration geplante Einschränkungen verhindert. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß.
Es ist gerade einmal gut ein Jahr her, da haben wir als EVG in Straßburg deutlich gemacht, dass wir das Streikrecht verteidigen werden. Zusammen mit anderen europäischen Gewerkschaften sind wir vor das Europaparlament gezogen und haben mit einer eindrucksvollen Demonstration geplante Einschränkungen verhindert. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß.
Diesmal hat das Land Bayern einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Gefordert werden vor jedem Arbeitskampf ein obligatorisches Schlichtungsverfahren und eine Vorankündigungsfrist von mindestens vier Tagen. Zudem sollen Streiks da unzulässig sein, wo erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Stichwort Daseinsfürsorge.
Wir als EVG sagen auch zu diesen Forderungen ein deutliches Nein! Der Streik ist unser einziges Mittel, um den Forderungen unserer Mitglieder den nötigen Nachdruck zu verleihen.
An diesem, unserem Recht werden wir nicht rütteln lassen.