Tarifabschluss DB AG - Anwendbarkeit auf Beamtinnen und Beamte
Uns erreichen immer wieder Anfragen bezüglich der Anwendbarkeit des Tarifabschlusses bei der DB AG auf die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten.
Deshalb möchten wir im Folgenenden hierüber kurz informieren:Der jüngst mit der DB AG geschlossene Tarifvertrag gilt nur für Tarifkräfte und nicht für Beamtinnen und Beamte. Das ist allerdings nicht neu. Die Entgelterhöhungen bei Tarifkräften werden durch Tarifverträge geregelt. Die Besoldungserhöhungen für Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz geregelt.
Das maßgebliche Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzt für 2018, 2019 und das erste Halbjahr 2020 ist bereits verabschiedet. Deshalb haben die Beamtinnen und Beamten im Oktober 2018 rückwirkend zum 01. März 2018 eine Besoldungserhöhung in Höhe von 2,99% erhalten. Eine weitere Erhöhung um 3,09% folgt im April 2019. Schließlich wird die Besoldung im März 2020 erneut um 1,06% erhöht, wobei 2020 die nächste Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst startet – also für 2020 eine weitere Erhöhung zu erwarten ist.
Über eine Laufzeit von 30 Monaten erhalten die Beamtinnen und Beamten mithin eine Besoldungserhöhung von mehr als 7,1%!
Übrigens: Die Einmalzahlung bei der DB AG kommt nicht „on top“ auf das Tarifergebnis oben drauf, sie kompensiert vielmehr die Zeit zwischen Oktober 2018 und Juli 2019, da sich die Tarifpartner nicht auf eine rückwirkende Entgelterhöhung einigen konnten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzt 2018/2019/2020 sowohl vom Volumen als auch hinsichtlich der Laufzeit mit dem Tarifergebnis bei der DB AG durchaus vergleichen und messen lässt.
Für weitere Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung: beamte@evg-online.org