Tarifeinheitsgesetz: Wir treten weiterhin für Transparenz ein!
Seit gut einem Jahr wird bei der Deutschen Bahn das Tarifeinheitsgesetz (TEG) angewendet. Doch die Zuordnung, in welchem Betrieb welche Tarifverträge angewendet werden, steht nach wie vor auf wackligen Beinen. Die EVG ist nach wie vor bereit, auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für mehr Transparenz zu sorgen.
Das sind die Fakten:
Laut TEG werden in jedem Betrieb nur die Tarifverträge der Gewerkschaft angewendet, die die meisten Mitglieder organisiert.
- Das kann sicher nur durch Auszählung festgestellt werden. Die EVG hat ihre Mitgliedszahlen für die umstrittenen Betriebe notariell feststellen lassen – die gewerkschaftliche Konkurrenz nicht.
- Daher hat die DB vor allem die Ergebnisse der Betriebsratswahlen 2018 als Grundlage herangezogen. In 16 von über 70 Betrieben im sog. Überschneidungsbereich werden demnach die Tarifverträge einer anderen Organisation angewendet, auch für EVG-Mitglieder.
- Jetzt hat die DB vorgeschlagen, in vier Betrieben der DB Regio AG auszählen zu lassen. Grundlage: die Ergebnisse der aktuellen Betriebsratswahlen.
- Das TEG sieht vor, dass die Mehrheiten in den Betrieben dann festgestellt werden, wenn eine Tarifkollision stattfindet. Diese Situation entsteht nur durch Tarifabschlüsse, nicht durch Betriebsratswahlen.
- Die EVG akzeptiert, dass das Gesetz Anwendung findet. Jetzt auszuzählen, wäre zwar willkürlich. Wir wollen uns diesem Vorgehen aber nicht verschließen, um endlich Klarheit zu schaffen.
Wieder einmal zeigt sich, dass das Tarifeinheitsgesetz mehr Unklarheit als Klarheit schafft. Dieser Mangel kann nur durch größtmögliche Transparenz behoben werden.
Wir sind weiterhin dazu bereit – weil wir nicht wollen, dass der Arbeitgeber auf der Basis von Mutmaßungen festlegt, in welchem Betrieb welche Tarifverträge gelten. Dies kann nur auf Basis von Fakten entschieden werden. Unsere Mitglieder haben Klarheit verdient.