Tarifeinigung für 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen
Es gibt eine Tarifeinigung für die 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen, die am vergangenen Sonntag in Potsdam mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen vereinbart wurde.
Wichtige Inhalte der Tarifeinigung:
Um 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro, werden die Entgelte der Beschäftigten zum 1. April 2021 erhöht. Zum 1. April 2022 folgt eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent.
Vereinbart wurde auch eine einmalige gestaffelte Corona-Prämie zwischen 300 und 600 Euro. Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen sollen 600 Euro bekommen, in den mittleren Entgeltgruppen sind es 400 Euro und in den höheren Entgeltgruppen einmalig 300 Euro.
Die Laufzeit des Tarifvertrages ist bis Ende 2022 vorgesehen.
Beamtinnen und Beamte des Bundes
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bestehen auf die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung. EVG und DGB erwarten vom BMI die Vorlage des dazu notwendigen Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes, in dem die Einzelheiten für die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu regeln sind.