Tarifeinigung öffentlicher Dienst: Übertragung gefordert
Bei den Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gibt es eine Einigung. Der ver.di-Verhandlungsführer Frank Bsirske stellte ein Paket vor, das u.a. eine Erhöhung der Löhne und Gehälter in zwei Schritten um insgesamt 4,75 % beinhaltet: 2,4 % rückwirkend ab 1.März 2016 und 2,35 % ab 1.Februar 2017, außerdem die Sicherung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Bei den Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gibt es eine Einigung. Der ver.di-Verhandlungsführer Frank Bsirske stellte ein Paket vor, das u.a. eine Erhöhung der Löhne und Gehälter in zwei Schritten um insgesamt 4,75 % beinhaltet: 2,4 % rückwirkend ab 1.März 2016 und 2,35 % ab 1.Februar 2017, außerdem die Sicherung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Für Auszubildende wurden Erhöhungen von 35 Euro bzw. 30 Euro zu den gleichen Stichtagen vereinbart. Die Altersteilzeitvereinbarung wird um zwei Jahre verlängert.
„Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der die Reallöhne deutlich erhöht, die Kaufkraft stärkt und dazu beiträgt, den öffentlichen Dienst in Deutschland attraktiver zu machen“, sagte Bsirske. Die Warnstreiks von 100.000 Beschäftigten kurz vor den Tarifverhandlungen hätten für eine Beschleunigung der Gespräche gesorgt.
Bis zuletzt hatten die Verhandlungspartner um eine Lösung für die betriebliche Altersversorgung gerungen, die bis zu einem Drittel der Rentenansprüche ausmacht. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der Kompromiss sieht vor, dass bei Versorgungskassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, ein zusätzlicher Arbeitnehmer-Eigenbeitrag von 0,4 % eingeführt wird. Im gleichen Umfang haben auch die Arbeitgeber einen Zusatzbeitrag zu leisten.
Übertragung auf Beamte gefordert
Die EVG und der DGB fordern gemäß dem bisherigen Verfahren „Besoldung folgt Tarif“, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen wird und dazu die Vorlage eines Bundesbesoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetzes.
Ab Dienstag verhandelt die EVG außerdem in Bonn die Tarife für unsere Mitglieder beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV).
Die ver.di-Bundestarifkommission empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst in der anschließenden Befragung. Dazu gilt eine Erklärungsfrist bis Ende Mai 2016.