TEG: Leistungen des Fonds soziale Sicherung fließen weiter
Vor mehreren DB-Betrieben in Deutschland stehen seit Anfang des Monats bunte Plakatwände der EVG. Mit ihnen weisen wir darauf hin, dass die Leistungen des Fonds soziale Sicherung auch weiter für die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben gelten, in denen die Deutsche Bahn die Tarifverträge einer anderen Gewerkschaft anwendet.
EVG und Arbeitgeber haben hierzu unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wir sagen: Der SozialsicherungsTV gilt nur für EVG-Mitglieder, also kann es keine Tarifkollision geben. Somit wird er auch nicht vom Tarifeinheitsgesetz erfasst.
Der Arbeitgeber sieht das zwar anders - konnte sich aber in der Mitgliederversammlung des Fonds soziale Sicherung nicht durchsetzen.
„Wir sind weiter vor Ort bei unseren Kolleg*innen“, so Bundesgeschäftsführerin Cosima Ingenschay. „Wir sind ansprechbar und lassen sie in dieser immer noch schweren Zeit nicht alleine.“ Das dokumentieren wir mit unserer Plakataktion vor den betroffenen Betrieben. In Halle spielen wir unser Plakat digital auf den „HallCube“ auf.
Also: Stellt eure Anträge und der Fonds soziale Sicherung wird - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - seine Leistungen weiterhin gewähren. www.dein-fonds.de