Telefonische Krankschreibung bis Ende März 2021 möglich
Die telefonische Krankschreibung für Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen wird bis ins Frühjahr hinein möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss, die Sonderregelung um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
So sollen das Infektionsrisiko gesenkt, Kontakte reduziert und Arztpraxen entlastet werden. Die telefonische Krankschreibung ist bis zu sieben Tage möglich und kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden.