Telefonische Krankschreibung endet zum 1. April
Husten, Schnupfen, Heiserkeit: Wer sich in letzter Zeit nicht wohlfühlte, musste sich nicht im Wartezimmer quälen, sondern konnte sich telefonisch krankschreiben lassen. Ab 1. April ist das nicht mehr möglich.
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Für Patient:innen mit Atemwegserkrankungen heißt das, sie müssen für eine Krankschreibung wieder einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen.
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung war während der Pandemie eingeführt worden. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden.