TRANSDEV legt "Sicherheitsrichtlinie Bahn" vor
Eine Konferenz mit Vorgeschichte: die Sicherheitskonferenz der Transdev in Fulda. Sie war vom Teilkonzernbetriebsrat Schiene angesetzt worden – nachdem sich auf der Betriebsrätevollversammlung gezeigt hatte, dass der Arbeitgeber nicht wirklich aussagefähig war, welche Maßnahmen er zum Schutz der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergreifen wollte.
Die EVG-Fraktion im Teil-KBR hatte den Arbeitgeber auch aufgefordert, die Übergriffszahlen offenzulegen. Dieser Aufforderung ist der Arbeitgeber bisher nicht nachgekommen. Immerhin legte er auf der Sicherheitskonferenz nun aber eine „Sicherheitsrichtlinie“ vor. In dieser wird unter anderem festgelegt, dass die Übergriffe erfasst und dokumentiert werden und dass ein regelmäßiger Bericht erstellt werden soll. Auch regelmäßige Deeskalationsschulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort festgeschrieben.
„Wir sehen in dieser Richtlinie den ersten Schritt in die richtige Richtung, auch wenn sich die Frage der Umsetzungsfähigkeit stellt“, erklärte Dirk Schlömer, EVG-Vertreter im Aufsichtsrat der Transdev. „Besonders die Verantwortlichkeiten sind aus unserer Sicht nicht ausreichend geklärt.“ Die Umsetzung der Richtlinie, so Dirk weiter, „muss jetzt in Betrieben erfolgen und zwar auch in Abstimmung mit den Betriebsräten.“
Der TKBR und die EVG haben dem Arbeitgeber auch weiterhin die Kooperation angeboten. Auf der Betriebsrätekonferenz im November 2019 werden wir sehen, welche Maßnahmen wirklich ergriffen wurden und ob diese einen positiven Einfluss haben.