Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung erstmalig ratifiziert – Inkrafttreten in Reichweite!
Als erstes Land weltweit hat Uruguay das Übereinkommen 190 gegen Gewalt und Belästigung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterzeichnet. Jetzt fehlt nur noch ein weiteres Land, damit dieses Übereinkommen als weltweiter Mindeststandard in Kraft tritt.
Es ist der erste internationale Vertrag, der sich mit Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt befasst. Er wurde von der Internationalen Arbeitskonferenz im vergangenen Jahr verabschiedet.
Diese erste Unterschrift sei ein wichtiger Schritt, betonte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert: „Ich hoffe, die deutsche Bundesregierung zieht nach. Das fordern wir gemeinsam mit dem DGB seit langem.“
Zusammen mit der ILO-Empfehlung Nr. 206 bietet das Übereinkommen einen gemeinsamen Handlungsrahmen für das Recht auf eine Welt ohne Gewalt und Belästigung – für alle. Es enthält die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt.
Das Übereinkommen gilt für den öffentlichen und privaten Sektor, für die formelle und informelle Wirtschaft sowie für städtische und ländliche Gebiete. Es schützt erstmalig alle in der Arbeitswelt, unabhängig vom Vertragsstatus. Für das Inkrafttreten des Übereinkommens muss es von mindestens zwei Ländern ratifiziert werden. Dabei ist unerheblich, ob diese zwei Länder bspw. Mitglieder der europäischen Union sind oder nicht.