Übertragung des Tarifergebnisses TVöD auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes

In Umsetzung des Tarifvertrags vom 25. Oktober 2020 (TVöD) wird auch eine einmalige Corona-Sonderzahlung an die Besoldungsberechtigten des Bundes geleistet. Den Besoldungsberechtigten des Bundes soll noch im Jahr 2020 eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte einmalige Sonderzahlung des Dienstherrn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gewährt werden (Corona-Sonderzahlung).

Mit der Tarifeinigung für die Beschäftigten von Bund und Kommunen (TVöD) vom 25. Oktober wurde auch eine einmalige gestaffelte Corona-Prämie zwischen 300 und 600 Euro vereinbart. Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen erhalten 600 Euro, in den mittleren Entgeltgruppen sind es 400 Euro und in den höheren Entgeltgruppen einmalig 300 Euro.

Demgemäß soll die einmalige „Corona-Sonderzahlung“ wie folgt auf die Besoldung übertragen werden:

  • 600 Euro für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 8,
  • 400 Euro für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und
  • 300 Euro für die Besoldungsgruppe A 13 bis A 15.

Für Empfänger/innen von Anwärterbezügen beträgt die einmalige Corona-Sonderzahlung 200 Euro. Bei Teilzeitbeschäftigung oder begrenzter Dienstfähigkeit wird diese Sonderzahlung anteilig entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit gewährt; maßgeblich für die Berechnung der anteiligen Corona-Sonderzahlung sind die am 1. Oktober 2020 vorliegenden Verhältnisse.

Die EVG begrüßt die schnelle Übertragung dieses Teils der Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen (TVöD). Die Übertragung ist ein richtiger Teilschritt, um der Regel Besoldung folgt Tarif gerecht zu werden. Die Zahlung soll noch im Jahr 2020 erfolgen.

Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz liegt noch nicht vor

Neben der wirkungsgleichen Übertragung der linearen Erhöhungen zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 ist davon auszugehen, dass auch die bereits bestehende Altersteilzeit und das „FALTER“-Modell bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Eine inhaltliche Verbesserung der eher unattraktiven und daher wenig genutzten Modelle konnte jedoch nicht erreicht werden. Das dazu und für die Linearanpassungen notwendige Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz liegt noch nicht vor. Einbezogen in die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD werden die Beamtinnen und Beamten im DB Konzern, bei BEV, EBA, BEU und anderen Bundesbehörden.