Umfassende Sicherheitsstandards zum Schutz der Mitarbeiter - EVG und KBR treffen mit der DB AB wegweisende Vereinbarung

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft sorgt für mehr Sicherheit bei den Beschäftigten im Verkehrsbereich. Auf Initiative der Gewerkschaft und unter Beteiligung des Konzernbetriebsrates (KBR) konnten am Donnerstag, den 30.3.2017, nach langen Verhandlungen, wesentliche Grundsätze zum Thema "Sicher unterwegs" vereinbart werden.

"Das haben wir unseren Kolleginnen und Kollegen versprochen; mit der wegweisenden und zeitgemäßen Vereinbarung, die wir jetzt zunächst mit der DB AG getroffen haben, sind wir wieder einen großen Schritt voran gekommen", machte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel deutlich. 
 
Demnach stimmen EVG, KBR und DB AG darin überein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DB Konzern einen Anspruch darauf haben, "ihre Tätigkeit frei von Belästigungen und Gewalt jeglicher Art ausführen (zu) können". Deshalb verpflichtet sich die Deutsche Bahn - in der jetzt unterzeichneten Trilateralen Vereinbarung - zu einer "Nulltoleranzstrategie". "Wichtig war uns in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber erklärt, dass seine Führungskräfte eine wichtige Rolle bei der Information und Unterstützung betroffener Mitarbeiter zukommt. Unsere Kolleginnen und Kollegen, die Opfer von Übergriffen wurden, haben in der Vergangenheit häufig Desinteresse der Vorgesetzten beklagt. Jetzt können diese deutlich mehr Hilfe erwarten. Darauf werden wir nun sehr genau achten und unsere Kolleginnen und Kollegen aktiv auffordern, fehlende Unterstützung zu melden.", so Hommel.
 
In diesem Zusammenhang sei auch eine Dokumentationspflicht eingeführt worden. Jeder Übergriff muss nun gemeldet und erfasst werden. "Auch hier gab es in der Vergangenheit Defizite, weil vieles als Lappalie abgetan wurde", machte der EVG-Vize deutlich. "Wer zweimal von seinem Chef gesagt bekommt, man solle sich nicht so anstellen, wenn man obszön beleidigt oder brutal geschubst wird, macht beim dritten Mal keine Meldung mehr. Dass wir uns jetzt auf eine Meldepflicht verständigen konnten, zeigt, dass der Konzern in diesem Bereich seine Verantwortung wahrnimmt. ", stellte der EVG-Vize fest.
 
Auch der EVG-Forderung nach einer regelmäßigen Qualifizierung sei der Arbeitgeber nachgekommen. Zugesichert wurden entsprechende Schulungen mindestens alle drei Jahre, bei Bedarf auch schon nach zwei Jahren. "Insbesondere im Personenverkehr werden sicher kürzere Abstände von Nöten sein, da werden wir drauf dringen", erklärte Hommel. Positiv sei zudem, dass für die Qualifizierungsmaßnahmen nun zentrale  Mindeststandards gelten würden und dass das Thema "Sicherheit" genereller Bestandteil von Schulungen werde.
 
"Eine verbesserte Nachsorge, Ordnungspartnerschaften mit der Bundespolizei und die Möglichkeit, im Rahmen bestehender Mitbestimmungsrechte, die Aufgaben des bestehenden Krisenzentrum weiterentwickeln zu können sind weitere wesentliche Eckpunkte der jetzt zwischen EVG, KBR und DB AG getroffenen Vereinbarung", so Hommel. Diese gelte im gesamten Konzern und damit unter anderem auch für unsere Reiseberater und Busfahrer, die zur DB AG gehören. "Auch deren Interessen vertreten wir nach wie vor, wie auch die der Beschäftigten anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)", machte der EVG-Vize deutlich.
 
"Wir werden die vorliegende Vereinbarung deshalb als Blaupause für Verhandlungen mit den übrigen EVU nehmen, gilt es doch auch dort für mehr Sicherheit zu sorgen". Die EVG wird die anderen Verkehrsunternehmen in Kürze zur Aufnahme von Gesprächen auffordern, so Hommel.