Umsetzung der Istanbul-Konvention: DGB & EVG fordern Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz
Der aktuelle Expert:innenbericht des Europarats zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) stellt in Deutschland großen Nachholbedarf beim Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt fest.
Dazu sagt Martin Burkert, stellv. EVG-Vorsitzender:
„Wir schließen uns dem an, was schon der DGB gefordert hat. Es braucht einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe für alle Betroffenen von häuslicher Gewalt. Das gilt für alle unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort oder gesundheitlicher Einschränkung."
Die EVG bleibt außerdem dabei, dass es generell eine bessere Ausstattung von Hilfsangeboten und Schulungen braucht und diese dauerhaft finanziell abgesichert werden müssen.
Hilfe-Telefone
Hilfe bieten die folgenden beiden Hotlines:
- Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an.
- Das EVG Hilfe-Telefon ‚Ruf Robin‘ wurde im September 2017 eingerichtet und bietet betroffenen Kolleg:innen Hilfe nach traumatischen Erlebnissen im Beruf: 0800 264 44 44