Urabstimmung! Jetzt noch teilnehmen!
Bis zum 25. August (Freitag) 12 Uhr habt ihr noch Zeit, eure Stimme abzugeben: Sagt ihr ja, dann ist der Schlichterspruch angenommen und wir haben einen Tarifabschluss. Sagt ihr nein, dann gehen wir in einen unbefristeten Streik für die bekannten Forderungen zur Entgelterhöhung und zur Entgeltstruktur.
Wenn ihr euch informieren wollt, was der mögliche Abschluss für euch genau bedeutet, könnt ihr das hier nachlesen.
Wie geht es danach weiter?
- Am 28. August (Montag) bekommt der Bundesvorstand das Ergebnis und wird dann die daraus abzuleitenden Maßnahmen beschließen.
- Auf unserer Internetseite teilen wir den Ausgang der Urabstimmung mit. Es lohnt sich also, am Montag ab dem frühen Nachmittag auf unsere Seite zu gucken.
- Montagnachmittag übertragen wir auf www.evg-online.org auch das Pressestatement des EVG-Vorstandes.
Wie funktioniert die Urabstimmung genau?
Der Versand der Briefe zur Urabstimmung sind versendet. Sobald du deinen Brief erhalten hast, kannst du sofort online abstimmen. Im Anschreiben findest du alle notwendigen Informationen zur Abstimmung:
- Deine Wähler-ID, die Wähler-ID ist deine Mitgliedsnummer. Diese findest du beispielsweise auf deinem Mitgliedsausweis.
- Dein persönliches Passwort
- den Link zum Abstimmungsportal
Abgestimmt werden kann online bis zum 25. August 2023, 12:00 Uhr.
Du bist im Urlaub, der Brief ist nicht angekommen oder du hast deine Zugangsdaten verlegt?
- Wenn wir von dir eine E-Mail-Adresse in der Mitgliederdatenbank haben.
Du erhältst am 15. August 2023 vom Wahlsystem eine automatische E-Mail mit deinem persönlichen Passwort. - Wir haben keine E-Mail-Adresse in der Mitgliederdaten gespeichert.
Melde dich bitte bei deiner zuständigen EVG-Geschäftsstelle. Wir benötigen in diesem Fall von dir deine Namen, Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse. Innerhalb von 24 Stunden (Montag bis Freitag) wird dir dein Passwort zugeschickt. Dies erfolgt ausschließlich per E-Mail.
In der E-Mail mit den Zugangsdaten steht nur das Passwort. Die Wähler-ID ist deine Mitgliedsnummer. Diese findest du beispielsweise auf deinem Mitgliedsausweis. Um das Wahlgeheimnis zu schützen, versenden wir die Wähler-ID auf diesem Weg nicht.
Du hast keinen Internetzugang oder internetfähiges Handy?
Kein Problem. Suche die nächste EVG-Geschäftsstelle aus. Hier kannst du am Computer deine Stimme abgeben. Weitere Informationen zur Urabstimmung findest du hier.