Urteil zu Nürnberger S-Bahn: EVG fordert endlich klare Schutzvorschriften
Die EVG fordert als Konsequenz aus der Entscheidung zur Nürnberger S-Bahn klare Schutzvorschriften für die Beschäftigten im Schienenpersonen-Nahverkehr. „Die derzeitigen Beschäftigten der Nürnberger S-Bahn leben seit Monaten in Ungewissheit über ihre berufliche Zukunft. Sie haben eine klare Perspektive verdient“, sagte EVG-Vorstand Reiner Bieck. Das Oberlandesgericht München hatte am Donnerstag entschieden, dass das Unternehmen National Express (NX) das S-Bahn-Netz der Frankenmetropole vorerst nicht übernehmen darf.
Die EVG fordert als Konsequenz aus der Entscheidung zur Nürnberger S-Bahn klare Schutzvorschriften für die Beschäftigten im Schienenpersonen-Nahverkehr. „Die derzeitigen Beschäftigten der Nürnberger S-Bahn leben seit Monaten in Ungewissheit über ihre berufliche Zukunft. Sie haben eine klare Perspektive verdient“, sagte EVG-Vorstand Reiner Bieck. Das Oberlandesgericht München hatte am Donnerstag entschieden, dass das Unternehmen National Express (NX) das S-Bahn-Netz der Frankenmetropole vorerst nicht übernehmen darf.
Vielmehr muss die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) als ausschreibende Behörde die Vergabe noch einmal prüfen. Dabei geht es vor allem um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von NX.
Die Vergabe an den Zweitplatzierten DB Regio „würde die große Existenzunsicherheit für die Beschäftigten und ihre Familien beenden“, so Reiner Bieck. Für den Fall einer Neuausschreibung fordert die EVG die BEG auf, dafür zu sorgen, dass der Gewinner das Personal des bisherigen Betreibers zu den gleichen Bedingungen übernehmen muss. „Es kann nicht sein, dass der Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird“, so der EVG-Vorstand. „Daher fordern wir klare Schutzvorschriften für die Beschäftigten.“ Bisherige Erfahrungen zeigten, dass das Fehlen von Schutzvorschriften fast immer zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht.
„Die Entscheidung des OLG sollte ein Weckruf für die BEG und die bayerische Staatsregierung sein, ihre bisherige Vergabepraxis zu überdenken“, so Reiner Bieck weiter. Am 25. September steht im Bundesrat die Abstimmung zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen an. „Wir fordern den Freistaat Bayern auf, im Bundesrat die Forderung nach einer verbindlichen Regelung zum Personalübergang zu unterstützen. Wir brauchen bundeseinheitliche Regelungen. Die Beschäftigten müssen vom neuen Betreiber zu denselben Konditionen weiterbeschäftigt werden, egal ob an der Kieler Förde oder in Oberammergau. In anderen europäischen Ländern wird das längst so gehandhabt.“