Urteil zur 24-Stunden-Pflege: echte Pflegereform endlich nötig

Es ist ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Ausländische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten, meistens aus Osteuropa stammende Frauen, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt auch in den Bereitschaftszeiten. Dieser wichtige Erfolg für eine gerechte Bezahlung der Beschäftigten und gegen das Ausbeutungsmodell „24-Stunden-Pflege“ zeigt zugleich den Abgrund hinter dem Reformstau in der Pflege.

„Pflegebedürftige und ihre Familien brauchen jetzt dringend Unterstützung seitens der Politik und dürfen nicht allein gelassen werden. Sonst droht eine Überlastung der pflegenden Angehörigen. Oftmals sind es Frauen, die diese Aufgabe neben Beruf und weiterer unbezahlter Sorgearbeit stemmen,“ sagt Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung.

„Es ist beschämend, wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun als Reaktion auf das Urteil fordert, Teile der illegalen Praxen nachträglich zu legalisieren, indem Ausnahmen von Lohn- und Schutzstandards geschaffen werden“, so Annegret Pawlitz, Vorsitzende der EVG-Bundesseniorenleitung. „Spahn hat dieses System billigend in Kauf genommen und eine echte Pflegereform mit wirklichen Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflege verhindert.“

Die Parteien im Wahlkampf und vor allem die zukünftige Bundesregierung sind in der Verantwortung. Die EVG fordert sie auf, schnellstmöglich für bessere Bedingungen zu sorgen, für die Pflegekräfte, für die Pflegebedürftigen, für die pflegenden Angehörigen. Mit einer Umstellung auf die Pflegebürgervollversicherung, bundesweiten Beratungs- und Versorgungsstrukturen und einer steuerlichen Bezuschussung für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie von der EVG in ihren Forderungen zur Bundestagswahl 2021 formuliert, würde hier vieles verbessert.

Ankündigung:

  • Wie stellen sich die demokratischen Parteien im Bundestagswahlkampf in Sachen Pflege auf? Welche Maßnahmen sind bei einer Regierungsbeteiligung zu erwarten?
  • Zu diesen Fragen wird die EVG vor der Bundestagswahl alle interessierten EVG-Mitglieder zu einer Video-Konferenz am 30.08.2021 ab 17:30 Uhr einladen.
  • Weitere Informationen dazu folgen zeitnah.