Urteil zur Grundsteuer: Neue Kostenexplosion bei Wohnkosten muss verhindert werden
Die EVG hat vor einer neuen Kostenlawine für Mieterinnen und Mieter und in Wohneigentum lebende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewarnt.
Hintergrund ist das am Dienstagnachmittag ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Erhebung der Grundsteuer. Das oberste deutsche Gericht hatte die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung gefordert.
Die für die Wohnungs- und Sozialpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, erklärte: „Bund und Länder müssen eine neue Kostenexplosion bei den Wohnkosten verhindern.“ Sie wies darauf hin, dass die Kosten für das Wohnen bereits heute zu den Hauptursachen für Armut zählen.
Die EVG Vizechefin betonte: „Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits heute teilweise mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden müssen, dann ist bereits jetzt die Grenze der Zumutbarkeit weit überschritten.“ Sie forderte die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden auf, alles zu tun, um diese Kosten zu senken.
An die Adresse des Bundesgesetzgebers gerichtet, sagte Rusch-Ziemba: „Wir werden das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren sehr genau begleiten und uns dabei mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Kosten für Wohnraum nicht weiter explodieren.“ Sie forderte: “Etwaige Einnahmeverluste für Länder und Kommunen sind ohne weitere Belastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszugleichen. Wohnen muss wieder bezahlbar werden!“
Die Grundsteuer ist Bestandteil der Mietnebenkosten und hat damit direkte Auswirkungen auf die Gesamtmiete bzw. ist durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit selbstgenutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge zu tragen. Maßnahmen, die zu Steuererhöhungen führen, verteuern somit automatisch das Wohnen.
Der Bundesrat konnte sich bereits im Jahr 2016 nicht auf einen Gesetzentwurf verständigen – das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Grundsteuer scheiterte. Im selben Jahr betrugen die Einnahmen aus Grundsteuer mehr als 13 Milliarden Euro. Dies entspricht rund 10 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen.