Vereinbarung „Gemeinsam gegen Corona“ Homeoffice und Kinderbetreuung
Eigentlich ist die Vereinbarung, die wir getroffen haben, in jedem Punkte leicht verständlich und schnell umsetzbar. Trotzdem gibt es immer wieder Versuche, einzelne Regelungen anders zu interpretieren, als sie gemeint waren. Dies trifft in Berlin besonders auch Kolleginnen und Kollegen, die im Homeoffice arbeiten.
Ob Homeoffice zur Kinderbetreuung geeignet ist, muss jeder/jede für sich entscheiden. In der Regel lässt das Arbeiten zu Hause kaum Raum für eine angemessene Kinderbetreuung - und umgekehrt. Sofern der Arbeitsaufwand im Home-Office oder bei der mobilen Arbeit nicht den erforderlichen Bedürfnissen einer angemessenen Kinderbetreuung angepasst werden kann, gilt dies in unseren Augen nicht als „arbeitsorganisatorisch anderweitige Option“. Zahlreiche Führungskräfte sehen das offensichtlich anders.
Folgender Link konkretisiert und erläutert unsere Vereinbarung: https://www.evg-online.org/gemeinsam-gegen-corona/
Sollten Schwierigkeiten bei der Umsetzung unserer Vereinbarung auftreten, sind die örtlichen Betriebsräte eure Ansprechpartner.