Versorgungsrücklage: EVG und DGB lehnen Verlängerung der Kürzungen weiter ab
Das Bundesinnenministerium (BMI) plant Beamten und Versorgungsempfängern vsl. noch bis 2031 pro Besoldungsrunde 0,2 Prozentpunkte von der Bezüge-Erhöhung abzuziehen. DGB und EVG bewerten dies als Vertrauensbruch und Abkehr vom Prinzip der Übertragung von Tariferhöhungen auf die Besoldung.
Das Bundesinnenministerium (BMI) plant Beamten und Versorgungsempfängern vsl. noch bis 2031 pro Besoldungsrunde 0,2 Prozentpunkte von der Bezüge-Erhöhung abzuziehen. DGB und EVG bewerten dies als Vertrauensbruch und Abkehr vom Prinzip der Übertragung von Tariferhöhungen auf die Besoldung.
Ende April 2016 diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften für den öffentlichen Dienst mit Vertretern des BMI über die Zukunft der Versorgungsrücklage. Im Beteiligungsgespräch zum Entwurf des sogenannten Versorgungsrücklagenänderungsgesetzes überzeugten die Argumente des BMI nicht.
Verlängerung der Kürzungen geplant
Das BMI möchte Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/innen weiterhin pro Besoldungsrunde 0,2 Prozentpunkte von der Bezüge-Erhöhung abziehen, wenn auch in abgemilderter Form. Diese Besoldungs- und Versorgungskürzung sollte als Beitrag der Beamtinnen und Beamten zur Entlastung des Haushalts eigentlich bis Ende 2017 befristet sein. Nun ist geplant, sie bis 2031 weiterzuführen, wobei aber der Abzug der 0,2 Prozentpunkte pro Besoldungsanpassung jedoch nur noch einmal pro Anpassungsrunde und nicht mehr bei jedem Anpassungsschritt erfolgen soll.
Bisherige Einschnitte reichen aus
DGB und EVG werten eine Verlängerung über 14 Jahre als Vertrauensbruch gegenüber den Beamten und Versorgungsempfängern. Wirtschaftlich seien die weiteren Abzüge nicht notwendig, äußerte das BMI.
Es gelte aber, weitere Angriffe auf die Beamtenversorgung abzuwehren. Dass dies bislang nicht vollständig gelungen sei, äußerte der DGB. Vielmehr hätten sich die Beamtinnen und Beamten mittlerweile durch die wirkungsgleiche Übertragung von Einschnitten in die gesetzliche Rente auf die Beamtenversorgung hinreichend an Einsparungen beteiligt. Ein weiterer Abwärtstrend helfe nicht. Stattdessen müsse die Rente gestärkt werden. Aus haushaltspolitischer Sicht sind weitere Abzüge nicht nötig, die Abzüge werden die Kritik an der Beamtenversorgung nicht stoppen: Der DGB fordert daher, die Besoldungskürzungen wie geplant 2017 zu beenden.
BMI kann Kritikpunkte nicht entkräften
Weitere Kritikpunkte des DGB konnte das BMI nicht entkräften. So spricht sich der DGB gegen Pläne aus, neben der Deutschen Bundesbank, private Stellen mit der Verwaltung des Sondervermögens zu beauftragen. Das BMI sieht derzeit selbst keinen Grund für eine externe Verwaltung der Mittel, will aber zukünftig die Option haben und deshalb das Gesetz bereits jetzt entsprechend ändern. Zudem bekannte BMI sich zu dem Ziel, die Rendite der Rücklage zu maximieren. Der DGB hatte zuvor darauf hingewiesen, dass eine Gewinnmaximierung nie das zentrale Ziel der Rücklage gewesen sei und er deshalb die Erweiterung auf Aktienanlagen als Schritt hin zu einem deutlich höheren Risiko ablehne.