Versorgungsrücklage - Teilerfolg erreicht
Bundestag berät über Fortsetzung der Besoldungskürzung für Bundesbeamtinnen und -beamte
Die Bundesregierung will eine bis Ende 2017 befristete Besoldungs- und Versorgungskürzung für Beamtinnen und Beamte des Bundes noch für viele Jahre fortsetzen. Am 22. September 2016 fand im Bundestag die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften statt. Die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen haben hier auf weiteren Klärungsbedarf verwiesen und eine öffentliche Anhörung, wie der DGB sie ins Spiel gebracht hat, angekündigt.
Mit einem Abzug von 0,2 Prozentpunkten pro Besoldungsanpassung wird derzeit das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ des Bundes gefüllt. Es wurde zur Haushaltskonsolidierung und Untertunnelung der Höchstlasten bei der Versorgung geschaffen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben zwar bereits erreicht, dass die Abzüge nicht wie zunächst von der Bundesregierung geplant bis 2031, sondern nur noch bis 2024 fortgesetzt werden sollen. Die Kürzung soll zudem nur noch einmal pro Besoldungsrunde stattfinden. Aber auch für eine Fortsetzung bis 2024 fehlt nach Meinung des DGB eine ausreichende Begründung.
Auch dank der konsequenten Haltung von DGB und EVG ist die Bundesregierung vor Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag von einem weiteren Vorhaben abgewichen. Dieses lautete: Wir übertragen die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ nicht mehr nur der Deutschen Bundesbank sondern auch Dritten. Die Folge wäre eine kostenintensive Teilprivatisierung der Vermögensverwaltung gewesen. Das bisherige passive Management des Sondervermögens durch die Deutsche Bundesbank entspricht nach Ansicht von DGB und EVG eher dem Ziel, die Rücklagen mit größtmöglicher Sicherheit anzulegen.