Vielfältige Themen auf der Sitzung des beamtenpolitischen Ausschusses (BpA) der EVG

Der Sprecher des BpA, Ralph Squire, konnte am 13. Juni 30 Teilnehmer*innen in der EVG-Zentrale in Frankfurt begrüßen. EVG Vorstandsmitglied Martin Burkert, Bereichsleiter Kristian Loroch und die Kollegen des Fachbereich Beamtenpolitik & Behörden standen als Referenten und Berichterstatter zur Verfügung.

Ein Vierteljahrhundert Bahnreform ist leider kein Grund zum Feiern: Die Schiene in Deutschland ist in keinem guten Zustand; Qualität und Pünktlichkeit sind im Keller. Es fehlt an Zügen und an Personal, so die Kurzbilanz von Martin Burkert. Um die Eisenbahn in Deutschland wieder aufs richtige Gleis zu setzen, geht es uns als EVG um eine Gesamtbetrachtung des Systems Schiene als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Politisch sind die Chancen für die Schiene eigentlich sehr gut. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition finden sich viele positive schienenpolitische Maßnahmen, zum Beispiel sollen mit dem „Schienenpakt“ die Fahrgastzahlen bis 2030 verdoppelt, die Gütermengen auf der Schiene gesteigert und mit dem „Masterplan Schienengüterverkehr“ die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene verbessert werden. Die derzeitige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die sogen. LuFV II, die Ende des Jahres ausläuft, sollte über die nächsten Jahrzehnte wieder zu einer leistungsfähigen Infrastruktur führen. Sie muss daher weiterentwickelt werden. Denn es ist bisher weder gelungen, den Investitionsrückstand aufzuholen, noch sind die notwendigen Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen auskömmlich. „Eine intakte, bedarfsgerechte Infrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Verkehr auf die Schiene verlagert werden kann“, so Kollege Burkert.

Die EVG fordert: Die Politik muss konkretisieren, welchen Zielzustand der Eisenbahninfrastruktur sie erreichen will und bis wann. Der Infrastruktur muss erhalten und darf nicht abgebaut werden. Die LuFV III muss so ausgestattet werden, dass bis zum Jahr 2020 der „Turnaround“ hin zu einer Verjüngung der Infrastruktur und damit zu einer geringeren Störanfälligkeit erreicht werden kann. Der Investitionsrückstau muss vollständig abgebaut werden. Eine Milliarde jährlich mehr, von der augenblicklich im Rahmen der Verhandlungen zur LuFV III die Rede ist, reicht bei weitem nicht aus. Um das Netz wieder so in Ordnung zu bringen, dass es leistungsfähig ist und die Züge pünktlich fahren können, brauchen wir in den nächsten fünf Jahren jährlich mindestens 2,7 Milliarden Euro.

Im Schienenpersonennahverkehr brauchen wir eine kompatible Fahrzeugstrategie. Bund, Länder, Kommunen und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr sind gefordert, verbindliche Standards zu entwickeln. Im Schienengüterverkehr brauchen wir eine innovative, branchenbezogene Fahrzeugstrategie, damit leistungsfähige Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Wir fordern eine langfristige Personalplanung, die mit den Interessenvertretungen abgestimmt ist. Die Beschäftigten müssen nicht nur Teilbereiche, sondern das Gesamtsystem Eisenbahn kennen: Nur so sind sie übergreifend einsetzbar. Das A und O um neues Personal zu gewinnen und zu halten, sind attraktivere Arbeitsbedingungen.

Die Wohnungen des Sondervermögens BEV dienen der Wohnungsfürsorge für Eisenbahner. Das BEV verfüge über fast 2.600 Wohneinheiten in Wohnimmobilien. Davon stünden rd. 880 Wohnungen leer und davon seien 370 nicht mehr sanierungsfähig. Martin Burkert schlägt vor, die leerstehenden Wohnungen des BEV könnten hergerichtet werden. Bei Wohnungen, die nicht mehr saniert werden können, stünden hier die Grundstücke zur Verfügung. Die Deutsche Bahn AG sei ebenfalls auf der Suche nach Möglichkeiten zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, vor allem in den Ballungszentren.

Martin Burkert formulierte auch die EVG-Forderungen nach einer besseren Personalausstattung beim BEV sowie bei der KVB. Die Maxime des geschlossenen Personalbestandes sei in Anbetracht der Altersabgänge bei gleichbleibendem Arbeitsaufkommen nicht mehr zeitgemäß. Weitere Auslagerungen von Aufgaben, insbesondere bei der KVB, seien nicht im Interesse der EVG. Daher müssen die strengen Maßstäbe bei der Nachbesetzung freiwerdender Stellen gelockert werden. Aber auch das EBA würde mit immer weiteren Aufgaben betraut, sodass auch hier die Ausweitung des Personalbestandes unerlässlich sei.

Im weiteren Verlauf informierte Joachim Messer - Fachbereichsleiter Beamtenpolitik - über den Stand zum Entwurf eines Besoldungsmodernisierungsgesetzes (BesStMG). Die geplanten Änderungen und Kürzungen beim Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte sind vom Tisch. Das ist eine positive Nachricht für viele unserer Mitglieder. EVG und DGB hatten massive Kritik an dem ursprünglichen Gesetzentwurf geübt. Denn die zunächst geplante Halbierung des sogenannten Verheiratetenzuschlags hätte insbesondere für lebensältere Beamt*innen und Pensionär*innen Nachteile gebracht; das war für uns nicht akzeptabel. Das Besoldungsrecht des Bundes muss leistungsorientierter und motivierender werden, allerdings sind Kürzungen der falsche Weg. Vielmehr müssten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Unter anderem setzen wir uns für eine Dynamisierung aller Erschwerniszulagen ein. Das Bundesinnenministerium hat nun einen neuen Entwurf des BesStMG vorgelegt - es ist bereits der vierte. Die ursprünglich geplanten Änderungen und Kürzungen beim Familienzuschlag sind herausgenommen. Der Gesetzentwurf enthält auch die Übertragung der rentenrechtlichen Regelung mit der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf Beamt*innen analog der sogenannten „Mütterrente“. Auch dies hatten EVG und DGB seit langem gefordert. Kritisch sieht die EVG allerdings das vorgesehene späte Inkrafttreten, vsl. erst im Herbst 2020. EVG und DGB fordern eine zeitnahe Übertragung der Verbesserungen.

Die Weitergewährung von Schichtzulagen bei Tätigkeitsunterbrechung war ein weiterer spannendender Diskussionspunkt. Die EVG konnte hier die bisherige Verwaltungspraxis des BEV mittels zweier Klagen positiv ändern. Danach müssen seit 1. Januar 2018 die Schichtzulagen auch bei bestimmten Tätigkeitsunterbrechungen weitergewährt werden. Hier arbeitet das BEV weiter an der Bearbeitung der noch rückständigen Nachzahlungen; dies wird noch einige Monate in Anspruch nehmen.

Kollege Kristian Loroch berichtete über die Gedanken und Pläne zur „Zukunft der Beamtenpolitik in der EVG“. Seine klare Botschaft „Beamte*innen und Pensionäre*innen sowie die Personalräte*innen sind ein wichtiger Pfeiler der EVG-Politik. „Wir haben 347 Personalräte und Besondere Personalräte sowie Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte bei den Behörden in 50 Gremien. Die in Frage zu stellen entbehrt jeglicher Grundlage und ist eine Diskussion, die uns von anderen, außenstehenden aufgedrückt wird. Das ist völliger Unsinn“!

Kollege Bernhard Haasler – Fachbereichsleiter Behörden - berichtet über den Sachstand zur Vorbereitung der PR-Wahlen 2020. Derzeit werden in den Gremien die Wahlvorstände bestellt. Mit den Arbeitsgruppen PR-Wahlen läuft die Abstimmung der Schulungen für die Wahlvorstände. Im Juli wird das geplante Wahlkampfseminar durchgeführt. Hier soll dann auch ein entsprechender Wahlslogan erarbeitet werden. Die abschließende Beratung und Vorlage einer Beschlussempfehlung an den Bundesvorstand über die Aufstellung der zentralen Gremien erfolgt dann auf der BpA-Sitzung im Oktober. Der BuVo tagt im Herbst wird dort vsl diese dann beschließen.