Was ändert sich 2023 für Familien?

Im Bereich der Familienpolitik treten 2023 einige Anpassungen in Kraft. Wir haben einen Blick darauf geworfen und die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Erhöhung Kindergeld

Das Kindergeld steigt zum 01. Januar 2023 für die ersten drei Kinder auf 250 Euro pro Monat/Kind, ab dem vierten Kind gibt es bereits jetzt die 250 Euro. Für die ersten beiden Kinder ist das eine Erhöhung um 31 Euro/Monat und für das dritte Kind um 25 Euro/Monat.

Erhöhung Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wird zum Jahresbeginn deutlich erhöht und steigt auf (maximal) 250 Euro pro Monat/Kind. Beim Kinderzuschlag handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Er steht Eltern zu, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für den Unterhalt ihrer Kinder. Außerdem hängt der Anspruch auf den Zuschlag von den Wohnkosten, der Personenanzahl im Haushalt und dem Alter der Kinder ab. Ob ein Anspruch besteht, kann mit dem „Kinderzuschlag-Lotsen“ der Arbeitsagentur vorab geprüft werden.

Steuerrechtliche Anpassungen - Erhöhung Freibeiträge

Auch 2023 gilt erneut ein höherer Grundfreibetrag für die Einkommensteuer. 

  • Grundfreibetrag Ledige: 10.908 Euro/Jahr (+561 Euro)
    o Grundfreibetrag Verheiratete: 21.816 Euro/Jahr 
  • Kinderfreibetrag (je Elternteil): 3.012 Euro/Jahr (+282 Euro)
  • Freibetrag Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf: 2.928 Euro

Der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (min. ein Kind mit Kindergeldanspruch) wird außerdem um 252 Euro erhöht. Weitere Erhöhungen für 2024 sind bereits vorgesehen.

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