Was ändert sich 2025 für Familien?
Im Bereich der Familienpolitik stehen 2025 einige Anpassungen an. Wir haben einen Blick darauf geworfen und die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Aufgrund der aktuellen Lage (Neuwahlen) alles unter Vorbehalt.
Kindergeld:
Das Kindergeld steigt zum 01.01.2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat/Kind.
Diese Anpassung erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern und wird direkt an die Familien ausgezahlt.
Steuerrechtliche Anpassungen – Erhöhung Freibeiträge:
Die deutliche Anpassung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für 2025 ist schon länger vorgesehen. BEA-Freibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleiben unverändert.
- Grundfreibetrag:
o Ledige: 12.096 €/Jahr (+312 €)
o Verheiratete: 24.192 €/Jahr (+624 €) - Kinderfreibetrag:
o 3.336 € pro Kind und Elternteil/Jahr (+144 €)
Hinweis: Für den Kinderfreibetrag muss im Gegensatz zum Kindergeld kein Antrag angestellt werden. Es reicht in der Steuererklärung die Anlage „Kind" (Kinderberücksichtigung) auszufüllen
Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder bleibt unverändert bei 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil), wie auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €).
Kinderzuschlag:
Der maximale Kinderzuschlag wird 2025 leicht um fünf Euro pro Monat/Kind auf 297 Euro erhöht.
Beim Kinderzuschlag handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Er steht Eltern zu, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für den Unterhalt ihrer Kinder. Außerdem hängt der Anspruch auf den Zuschlag von den Wohnkosten, der Personenanzahl im Haushalt und dem Alter der Kinder ab. Ob ein Anspruch besteht, kann mit dem „Kinderzuschlag-Lotsen“ der Arbeitsagentur vorab geprüft werden.
Weitere Veränderungen 2025: