Weiterhin kein Streikrecht für Beamte/-innen
Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.
Karlsruhe sieht das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte als eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums. "Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft", sagte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle.
Das Streikverbot stehe auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und sei auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit diesem Urteil die Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern zurückgewiesen. Sie hatten während ihrer Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten.