„Wer Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit macht, bagatellisiert das bewusste Übertreten von Regeln“
Der Bundesvorstand der EVG hat sich am Dienstag in Fulda eindeutig gegen Forderungen ausgesprochen, Schwarzfahren nicht mehr als Straftat zu ahnden.
„Wer Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit macht, bagatellisiert das bewusste Übertreten von Regeln und lädt zum Fahren ohne Fahrkarte geradezu ein. Das erschwert die Arbeit unserer Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter ebenso wie die der Kontrolldienste in unerträglicher Weise“, stellte der Vorsitzende der EVG, Alexander Kirchner fest.
„Schon heute müssen unsere Kolleginnen und Kollegen mit der Unverfrorenheit und häufig auch mit Tätlichkeiten so manches Fahrgastes kämpfen. Ich mag mir gar nicht vorstellen, was passiert, wenn der Forderung des Richterbundes Realität wird. Denn kontrolliert werden muss auch weiterhin“, so der EVG-Vorsitzende.
Nach Maßgabe der EVG würde die Möglichkeit des Nachlösens den augenblicklichen Konflikt deutlich entschärfen. „Unseren Kolleginnen und Kollegen würde es sehr helfen, wenn Tickets auch in den Nahverkehrszügen nachgelöst werden könnten. Dies ist derzeit nur in einigen Verbünden möglich“, stellte Kirchner fest.
Darüber hinaus müsse darüber nachgedacht werden, wie Schwarzfahren und damit verbundenen tätlichen Auseinandersetzungen an sich verhindert werden könne. „Die Vielzahl an Gerichtsverfahren macht deutlich, dass die augenblicklichen Maßnahmen nicht ausreichen“, so Alexander Kirchner.
Die Forderung, die Gerichte zu entlasten, dürfe insofern nicht überhastet geführt werden. „Sie darf vor allem nicht dazu führen, dass es zu gravierenden Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkehrsbereich kommt. Uns ist deshalb wichtig, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in diese Diskussion einbezogen werden, denn sie sind es, die sich tagtäglich mit Schwarzfahrern auseinandersetzen müssen“, so der EVG-Vorsitzende.