Wir sorgen vor: Corona-Regeln bei der DB erneut verlängert
Im „Bündnis für unsere Bahn“ haben wir mit der DB AG die Freistellung zur Kinderbetreuung sowie zur Pflege naher Angehöriger vereinbart. Diese Regelungen konnten wir jetzt ein weiteres Mal verlängern.
Trotz aktuell niedriger Inzidenzwerte bleibt offen, wie lange die Pandemie anhält und wie sie weiter verlaufen wird. Deshalb ist es uns wichtig, dass ihr auch in den nächsten Monaten die Freistellungen nutzen könnt, um eure Kinder zu betreuen oder eure Angehörigen zu pflegen.
Für die Freistellung zur Kinderbetreuung wurden die Regelungen zunächst bis 10. September 2021 verlängert; analog dem Gesetz zur epidemischen Lage nationaler Tragweite. Somit könnt ihr weiterhin bei Schul- oder Kitaschließungen oder bei Quarantänemaßnahmen (Absonderungen) eurer Kinder die 50 Tage Freistellung zur Kinderbetreuung beantragen.
Als Alleinerziehende habt ihr einen Anspruch auf 100 Tage Freistellung pro Jahr. Ihr erhaltet für diese Zeit 67 Prozent gesetzliche Entschädigung und zusätzlich eine Aufstockung auf 80 Prozent eures Bruttoentgeltes, maximal jedoch 100 Prozent des Nettoentgeltes. Die Voraussetzungen zur Beantragung bleiben wie bisher.
Auch die Regelungen zur Pflege naher Angehöriger konnten wir verlängern, diesmal sogar bis zum 31. Dezember 2021. Hier habt ihr als pflegende Angehörige Anspruch auf insgesamt 20 Tage Freistellung, wenn die Pflege durch die Coronapandemie nicht anders abgedeckt werden kann. In diesen Tagen bekommt ihr den vollen Entgeltausgleich. Auch hier bleiben die Voraussetzungen zur Beantragung unverändert.