Workers Memorial Day: „Unsichtbare Gefahren sichtbar machen“
Am heutigen Freitag ist Workers Memorial Day. Der Tag, an dem weltweit der während der Arbeit verunglückten und erkrankten Kolleg:innen gedacht wird. Im Fokus des 28. April in diesem Jahr steht das Thema „Unsichtbare Gefahren sichtbar machen“. Dazu zählen Stress und andere psychosoziale Belastungen, aber auch Gefahrstoffen und Staub, Absturzgefahren oder ergonomisch belastende Arbeiten.
„Arbeit darf nicht krank machen und nicht tödlich sein. Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel und muss verhindert werden“, sagt EVG-Vize Cosima Ingenschay. „Sicher und gesund zu arbeiten, ist eines der grundlegenden Rechte der Kolleg:innen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie vor Gefahren im Berufsleben zu schützen. Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen an erster Stelle stehen. Sie sind keine lästige Pflicht, sie sind ein Muss. Daran darf nicht gespart werden“.
Um den Druck auf diejenigen zu erhöhen, die es mit dem Arbeitsschutz nicht ernst nehmen, müssen die staatlichen Kontrollen ausgebaut werden. „Gute und sichere Arbeit muss aber auch gemeinsam mit den Betriebs- und Personalräten gestaltet und überwacht werden“, so der stellvertretende EVG-Vorsitzende Kristian Loroch. „Wir müssen alle Beteiligten für konsequenten Arbeitsschutz sensibilisieren. Routine im Job darf nicht blind machen. Jede:r muss wissen, wo Gefahren – sichtbare oder unsichtbare - am Arbeitsplatz lauern und wie man sich schützen kann“.
Wird unter Zeitdruck und hoher Belastung gearbeitet, wächst die Gefahr am Arbeitsplatz. Zudem nehmen Stress, Arbeitsverdichtung, Zeitdruck und Personalmangel zu, psychische Belastungen steigen weiter. Längst sind sie kein Randthema mehr, oft führen sie zu schweren Erkrankungen.
Das zentrale Instrument für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist eine gesetzliche Pflicht, seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit auch die Berücksichtigung der psychischen Belastung. In den Betrieben wird die Gefährdungsbeurteilung oft jedoch nur unzureichend umgesetzt. Den Verantwortlichen wird ein zu breiter Spielraum eingeräumt. Hier muss die Gesetzgebung schärfere Vorgaben machen. Zudem fordert die EVG eine Anti-Stress-Verordnung. Eine Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes, die den aktuellen Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz berücksichtigt.