ZFG Lokfahrdienst begrüßt das Tarifeinheitsgesetz!
Nun ist es soweit. Die DB kündigt an, das Tarifeinheitsgesetz (TEG) anzuwenden. Und eine andere Gewerkschaft versinkt in wüste Beschimpfungen in alle Richtungen. Wir Lokführer*innen in der EVG wollten schon lange, dass ausschließlich unsere Tarifverträge auf uns angewendet werden.
Der Wermutstropfen dabei: Es wird diese nun nur noch in den Wahlbetrieben der DB geben, in denen wir die mitgliederstärkste Gewerkschaft sind. Wo das nicht so ist, heißt das für Lokführerinnen und Lokführer:
- Keine Möglichkeit, das Langzeitkonto zu nutzen
- Kein Bildungsurlaub, der über die landesgesetzlichen Regelungen hinaus geht (der BTV ist zum 30.06.2010 gekündigt und die Nachwirkung durch DemografieTV 2013 beendet)
- Kein DB Jobticket und keine Erstattung bei Sicherung (der Jobticket TV GDL ist 2008 gekündigt und die Nachwirkung durch EVG Jobticket TV 2013 beendet)
- Keine Überstundenzulage bei nicht abgebauter Überzeit aus dem Vorjahr (Sollmindernder Vortrag)
- Keine Reduzierung der Schichtanzahl bei Überzeit (pro 8 Stunden Überzeit - eine Schicht weniger, Sollmindernder Vortrag)
- Kein Wahlrecht bei Arbeitszeitplanung beim Fahrpersonal
- Kein über den FDU (Fahrdienstuntauglichkeit) hinausgehenden Kündigungsschutz (krankheitsbedingt, betriebsbedingt, Vergabeverlust, Coronaregelungen) und vieles mehr.
Wer diese Leistungen nicht verlieren will, muss mithelfen, dass die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb Mitglieder der EVG bleiben oder werden. Besser wäre gemeinsam. Leider ist das von anderen nicht gewollt.