zFG Lokfahrdienst gegen Leiharbeit und Werkverträge
Die Zentrale Fachgruppe Lokfahrdienst lehnt prekäre Beschäftigung in Form von Leiharbeit und Werkverträgen entschieden ab. Auf ihrer Klausurtagung sagte ihr Sprecher Herbert Mahlberg: „Leiharbeit und Sicherheit vertragen sich nicht - Tätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich der Eisenbahn müssen von geschulten und qualifizierten Eisenbahnern durchgeführt werden“. Eine schleichende Verschlechterung des Berufsbildes werde nicht zugelassen, der Gesetzgeber solle entsprechende Schutzgesetze erlassen, so Mahlberg weiter.
Die Zentrale Fachgruppe Lokfahrdienst lehnt prekäre Beschäftigung in Form von Leiharbeit und Werkverträgen entschieden ab. Auf ihrer Klausurtagung sagte ihr Sprecher Herbert Mahlberg: „Leiharbeit und Sicherheit vertragen sich nicht - Tätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich der Eisenbahn müssen von geschulten und qualifizierten Eisenbahnern durchgeführt werden“. Eine schleichende Verschlechterung des Berufsbildes werde nicht zugelassen, der Gesetzgeber solle entsprechende Schutzgesetze erlassen, so Mahlberg weiter.
Die Klausurteilnehmer haben sich auch mit dem zukünftigen Berufsbild der Triebfahrzeugführer befasst, vor allem im Hinblick auf die stärker werdende Digitalisierung der Arbeitswelt. Außerdem auf dem Programm: Der Konzernumbau der DB AG sowie die Weiterentwicklung der Funktionsgruppe 4 für Lokführer. Diese wurde in der letzten erfolgreichen Tarifrunde mit dem DB Konzern eingeführt. Es bestand Einvernehmen darüber, dass die EVG-Lokführer Teil der großen Eisenbahnerfamilie sind und sich wieder in das Gesamttarifkonzept der EVG eingereiht haben. Die speziellen Forderungen müssen daher auch künftig dort hineinpassen.
Die Fachgruppe verlangte außerdem von den Vertretern der ETF- Arbeitsgruppen, dass die Führerscheinverordnung in wesentlichen Punkten nachgebessert wird. So darf es beispielsweise nicht möglich sein, dass ein EU-Führerschein nach 12 tägiger Vermittlung von Grundlagen ausgestellt werden kann, ohne dass der Empfänger eine Regelwerks- und Fahrausbildung erhalten hat. Nur eine komplett abgeschlossene theoretische und praktische Ausbildung darf Grundlage zur erstmaligen Ausstellung eines Führerscheines sein.
Helmut Mundt, der die Fachgruppe in Internationalen Angelegenheiten unterstützt, wird in einigen Monaten in den wohlverdienten Ruhestand treten und wurde auf der Klausur verabschiedet.