Zukunftswerkstatt Tarifpolitik: Kernforderungen in fast allen Unternehmen durchgesetzt
In wie vielen Unternehmen im NE-Bereich hat die EVG ihr Wahlmodell, den Fonds soziale Sicherung, die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung sowie ein Zeitguthabenkonto durchgesetzt? Das war eines der vielen Themen der aktuellen „Zukunftswerkstatt“, zu der die Tarifabteilung regelmäßig einlädt. Ziel ist ein konstruktiver Erfahrungsaustausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Tarifkommissionen der NE-Bahnen, Busse, Sozialeinrichtungen, Infrastruktur und der DB AG.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Auf der Landkarte der Tariflandschaft gibt es kaum noch Unternehmen, bei denen die EVG ihre Kernforderungen nicht durchgesetzt hat. Und auch in der aktuellen Tarifrunde sind die Signale positiv. Nachdem der neue Fonds für „Wohnen & Mobilität“ im vergangenen Jahr schon bei der Deutschen Bahn tarifvertraglich vereinbart werden konnte, gibt es mit der Transdev-Gruppe jetzt auch im NE-Bereich ein erstes Unternehmen, dass dieser Sozialeinrichtung - mit Leistungen ausschließlich für EVG-Mitglieder - beitritt.
Die EVG-Projektleiterin des Fonds Wohnen und Mobilität, Tanja Trost, berichtete auf der Zukunftswerkstatt über den aktuellen Sachstand. Zwischenzeitlich seien die organisatorischen Vorbereitungen abgeschlossen, so dass es nun darum gehe, erste Leistungen zu definieren. In den vergangenen Wochen wären gut 200 Mails mit mehr als 300 Anregungen eingegangen, die noch einmal unterstrichen hätten, was die Mitgliederbefragung bereits gezeigt habe: das Interesse am Fonds sei groß.
Vom Zuschuss fürs E-Bike über eine Beteiligung am ÖPNV-Ticket bis hin zum Tankgutschein reichten die Vorschläge im Bereich Mobilität, beim Wohnen wurden unter anderem ein Zuschuss zu den Heiz- und Stromkosten oder bei der Einrichtung eines Home-Office genannt. Aus all diesen Ideen werden nun erste Leistungen generiert, die voraussichtlich im Spätherbst 2021 erstmals von den Mitgliedern der EVG in Anspruch genommen werden können.
Mitgedacht würden dabei immer auch die entsprechenden Angebote für den NE-Bereich. Bei der Transdev ist der Wo-Mo-Fonds zum 1.1.2023 vereinbart.
Spannende Diskussionen ergaben sich zudem beim Thema „Home-Office“. Die EVG veranstaltet dazu derzeit verschiedene Workshops, um zu erfahren, welche Chancen oder Risiken die Mitglieder sehen und welche Erwartungen es gibt. Eine erste Bilanz zeigt, dass viele auch in Zukunft gerne zeitweise zu Hause arbeiten würden und dabei gewisse Unzulänglichkeiten, was beispielsweise die Büroausstattung betrifft, in Kauf nehmen würden. Welche gewerkschaftliche Position die EVG hier einnehmen soll oder wird, ist eine der Fragen, bei deren Beantwortung die Workshops helfen sollen.
In diesem Zusammenhang wird zu erörtern sein, ob und wie der Tarifvertrag Arbeit 4.0 in der nächsten Tarifrunde fortgeschrieben werden soll und welche Vereinbarungen es dazu im NE-Bereich geben muss. Auf der betrieblichen Ebene wurden bereits und werden auch weiterhin entsprechende Betriebsvereinbarungen abgeschlossen.
Wichtig aus Sicht der EVG ist zudem, welche „Kompensation“ es für alle Kolleginnen und Kollegen geben kann, die keine Möglichkeit haben, zu Hause zu arbeiten. Ein Ansatz, der in der Zukunftswerkstatt von Betroffenen bekräftigt wurden.
Die beiden nächsten Workshops finden am 10.5.2021 (Anmeldung hier) und am 17.5.2021 (Anmeldung hier). Es wäre schön, wenn sich hierzu möglichst viele interessierte Mitglieder anmelden, die von Home-Office betroffen sind. In diesem Zusammenhang wäre uns insbesondere an einer Teilnahme aus dem NE-Bereich sowie aus weiteren Bereichen unseres gesamthaften EVG-Organisationsgebietes gelegen. Weitere Informationen und Hintergründe zu den Workshops finden sich unter hier.
Die Ergebnisse aus den Workshops werden im Oktober dieses Jahres in einer großen Fachkonferenz vorgestellt, diskutiert und bewertet, um daraus entsprechende tarifliche Forderungen abzuleiten.
EVG-Vorstand Kristian Loroch nutze die Gelegenheit, auf der Zukunftskonferenz noch einmal deutlich Position zu der wichtigen Frage zu beziehen, ob der „Fonds soziale Sicherung“ vor dem Hintergrund des Tarifeinheitsgesetz noch Leistungen für Mitglieder in Betrieben anbieten kann, in denen die Tarifverträge der EVG verdrängt werden. „Dem ist so“, machte er deutlich. Zwischenzeitlich habe eine Mitgliederversammlung des Fonds stattgefunden. Dort sei über den Antrag des Arbeitgebers, die Fondsleistungen in den „Minderheitsbetrieben“ einzustellen, abgestimmt worden. Der Antrag fand keine Mehrheit. „Damit ist klar, dass die Fondsleistungen auch weiterhin allen Mitgliedern gewährt werden. Der Arbeitgeber kann jetzt nur noch den Klageweg beschreiten. Und bis da ein Ergebnis vorliegt, das dauert. Insofern muss sich augenblicklich niemand Sorgen machen“, so Kristian Loroch.