Zwei Tage „frei“ für Deine Gesundheit! Freistellung auch in 2018 möglich
Die EVG hat erneut erreicht, dass Tarifkräfte für die Teilnahme an einer Gesundheitswoche/ Präventionswoche (z.B. der Bahn-BKK, der KVB oder der Vital-Kliniken) eine bezahlte Freistellung von zwei Tagen erhalten können.
Voraussetzung ist, dass sie
• bis 31.12.2018 mindestens das 59. Lebensjahr vollenden und
• am Modell der besonderen Teilzeit im Alter nicht teilnehmen.
Die Regelungen zur Freistellung für die Teilnahme an einer Gesundheitswoche werden auch im Jahr 2018 auf zugewiesene Beamtinnen und Beamte sinngemäß angewendet.