Bei den Tarifverhandlungen mit der DB AG haben wir im Rahmen des Nachwuchskräfte-Tarifvertrages den Mietkostenzuschuss weiterentwickelt.
Bereits 2016 haben wir den EVG-Mietkostenzuschuss durchgesetzt. Bei der Tarifrunde DB AG 2018 konnten wir den Mietkostenzuschuss noch einmal weiterentwickeln und den Arbeitgeber darauf verpflichten, den Arbeitgeberanteil zu erhöhen und den Eigenanteil der Nachwuchskräfte zu senken.
Damit haben wir erreicht, dass der Arbeitgeber die Auszubildenden und Dual Studierenden, die lange Wege zurücklegen müssen, weil es keine wohnortnahen Ausbildungsstellen mehr gibt, mit der schwierigen Frage von Mietkosten nicht mehr alleine lässt.
Bereits bestehende Mietkostenzuschüsse werden automatisch an die neue Regelung angepasst.
Steht Dir ein Mietkostenzuschuss zu und wenn ja, wie viel kannst Du erwarten? Das kannst Du mit dem Mietkostenzuschuss-Rechner ermitteln.
Da sich seit 1.12.2023 einige Punkte beim Mietkostenzuschuss geändert haben, wurde er Rechner entsprechend angepasst.