EVG und mobifair fordern bei der Ausschreibung von Buslinien klare Vorgaben der Aufgabenträger zum Schutz der Beschäftigten sowie die Kontrolle, ob sie eingehalten werden. Dazu gehört vor allem der sozial geschützte Personalübergang, also die Weiterbeschäftigung der Kolleginnen und Kollegen zu den gewohnten Lohn- und Sozialstandards. Hintergrund ist eine gescheiterte Vergabe der Busverkehre im Landkreis Konstanz.
Die Betriebsführung durch den neuen Betreiber ist so desolat, dass der Landkreis dem Busunternehmen den Auftrag wieder entziehen will. Eine kommunale Busgesellschaft soll neu gegründet werden, um die Verkehrsleistungen zu übernehmen.
Es ist kein Einzelfall mehr, dass die Betriebsaufnahme nach einem Betreiberwechsel nicht funktioniert. Das liegt daran, dass in der Regel das „billigste“ Angebot den Zuschlag bei der Ausschreibung erhält. Bei der Vergabeentscheidung wird oft darauf verzichtet, die Qualitätskriterien in den Vordergrund zu stellen. Außerdem findet in der Regel keine Kontrolle statt, mit welchen Bussen und mit welchem (und vor allem ob mit ausreichend qualifiziertem) Personal die Fahrleistungen bewältigt werden.
Stillstand kann für unsere Kolleginnen und Kollegen keine Option sein. Wir können nicht auf der einen Seite einen sicheren ÖPNV als Gesellschaft und Politik einfordern, zugleich aber dies mit dem Billigsten erreichen wollen. Gegen diesen Wiederspruch gehen wir gemeinsam an – jeden Tag.
Daher fordern wir, alle Ausschreibungen mit klaren Vorgaben auszustatten und deren Einhaltung ständig zu kontrollieren. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg sowie die EU-Verordnung 1370/2007 sehen zwar einen sozial geschützten Personalübergang vor, aber leider nur als „Kann“-Regelung. Im benachbarten Rheinland-Pfalz ist dies als „Muss“ festgelegt worden. Genau dieser Unterschied macht es aber aus und führt im Zweifel dazu, dass qualifizierte Busfahrer*innen ihren Job verlieren und von immer öfter schlecht ausgebildeten abgelöst werden.
In die Ausschreibungen muss verbindlich ein Personalübergang bei Betreiberwechsel, die Sicherheit und auch die Ausbildung reingeschrieben werden. Statt der Kosten müssen Qualität und Standards maßgebend für den Zuschlag sein.
Wir fordern den Landkreis Konstanz auf, nicht den gleichen Fehler zu wiederholen. Die neue Busgesellschaft wird eine höhere Vergütung bekommen müssen als das Unternehmen, das im Ausschreibungsverfahren den Zuschlag bekommen hatte. Es werden mehr Busfahrer*innen benötigt, als das gescheiterte Unternehmen kalkuliert hat. Wir fordern daher vom Landkreis, Kontakt zum Altbetreiber SBG aufzunehmen, der den Busverkehr im Landkreis viele Jahre betrieben hat. Die notwendige Infrastruktur ist dort noch vorhanden.