Im April 2014 veröffentlichte die EU-Kommission drei Richtlinien zum Vergaberecht. Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen. Daher war klar, dass auch das deutsche Vergaberecht überarbeitet werden musste.
Im Februar 2015 fand dazu eine Verbändeanhörung im Bundestag statt. Hierzu war auch der DGB eingeladen. An dessen Stellungnahme hatte die EVG maßgeblich mitgewirkt. Tenor: Bei einer Novellierung des Vergaberechts muss der Personalübergang bei Betreiberwechsel in SPNV und ÖPNV geregelt werden. Und zwar als „Muss-Regelung“: die Vergabebehörde „muss“ die Personalübernahme vorschreiben.
Am 6. Juli verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf zur GWB-Novelle. Hier tauchte der Personalübergang nur in derselben schwachen Form wie in der EU-Verordnung 1370 auf: als „Kann-Regelung“.
Die EVG konzentrierte sich in den folgenden Wochen auf intensive politische Überzeugungsarbeit in den Bundesländern. Denn die waren über den Bundesrat an der Gesetzesnovelle zu beteiligen. Der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner wandte sich in einem Brief an alle 16 Ministerpräsidenten, viele EVG-Landesverbände führten Gespräche in ihren Bundesländern. Am 25. September stand das Thema in der Länderkammer auf der Tagesordnung. Drei Länder - Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen - forderten eine „Muss-Regelung“. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Daraufhin legten Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Antrag vor, in dem die Soll-Regelung gefordert wurde und ebenso die Übertragung auf den Busbereich. Dieser Antrag fand eine knappe Mehrheit.
Routinemäßig folgte am 8. Oktober die Gegenäußerung der Bundesregierung. Sie erklärte sich mit der Soll-Regelung einverstanden, lehnte aber die Übernahme für den Busbereich ab.
Danach folgten noch einmal intensive Verhandlungen in und mit den Koalitionsfraktionen. Die entscheidende Lesung des Gesetzes im Bundestag musste deswegen sogar verschoben werden. Schließlich verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Gesetz mit der Soll-Regelung am 17. bzw. 18. Dezember 2015.