Generell bedeutet Tariftreue, dass nur solche Unternehmen bei Ausschreibungen zum Zuge kommen, die Tariflöhne zahlen. Mehrere Bundesländer haben inzwischen auch den BranchenTV SPNV der EVG als so genannten Referenz-Tarifvertrag festgelegt. Diese Regelungen waren und sind wichtige Zwischenschritte, reichen aber nicht aus. Denn: Warum sollte eine Lokführerin oder ein Busfahrer in Bayern nicht den Schutz genießen, den sein/e Kolleg/in in Rheinland-Pfalz hat? Eine bundeseinheitliche Regelung ist so nicht zu ersetzen.
Stichwort Rheinland-Pfalz: Dieses Bundesland wird in seinem Landestariftreuegesetz erstmals eine Vorgabe für den Personalübergang bei Betreiberwechsel verankern – als Muss-Regelung.