FAQ Personalratswahl
Hier haben wir die häufigsten Fragen zur Personalratswahl 2024 beantwortet.
Warum ist es wichtig, dass Du Deinen Personalrat wählst?
Wir kennen es alle: Es gelten Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen. Da stellst Du Dir sicher schnell die Frage: Was gilt eigentlich für mich? Hier hilft Dir Dein Personalrat als Dein direkter Ansprechpartner weiter! Er kennt die Rechtsgrundlagen Deiner Beschäftigung ganz genau und vertritt Deine Anliegen gegenüber Deinem Dienstherrn/Arbeitgeber.
Indem Du wählen gehst, stellst Du also selbst die Weichen für die Unterstützung, die Du für gute Beschäftigungsbedingungen brauchst. Mit Deiner Wahlbeteiligung stärkst Du Deinem zukünftigen Personalrat den Rücken. Deine Wahl führt zu einem stärkeren Personalrat, der dann wiederum stärker für Dich eintreten wird. Denn der Dienstherr/Arbeitgeber ist eher bereit zu kooperieren, wenn er weiß, dass Du und Deine Kolleg:innen hinter Eurer Personalvertretung stehen.
Ob Schichtplan, Überstunden, Leistungsentgelt, Beförderung, Einstellung oder Kündigung, Unfallverhütung oder Gesundheitsschutz: mit Deiner Wahl sprichst Du in allen Themen mit und stellst klar, dass Du Deine Angelegenheiten selbst in die Hand nimmst. Dein Personalrat bildet gemeinsam mit Deiner EVG eine starke Partnerschaft für eine professionelle und zielführende Vertretung Deiner Interessen.
Welche Gremien werden dieses Jahr gewählt?
Eine ganze Menge und das ist auch gut so. Hier erfährst Du, welche Gremien in unserem Organisationsbereich dieses Jahr gewählt werden.
Wie erfährst Du, wen Du in Deinem Bereich wählen kannst?
Der Wahlvorstand Deiner Dienststelle gibt die Kandidierenden bzw. Vorschlagslisten in der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge bekannt. Auf diesen Bekanntmachungen kannst Du sehen, wen Du wählen kannst.
Wie kannst Du wählen?
Du kannst an den Wahltagen Deine Stimme immer an der Urne abgeben. Schau bitte auf das Wahlausschreiben in Deiner Dienststelle. Im Wahlausschreiben wird bekannt gegeben, wo Dein Wahllokal ist und wann es geöffnet ist.
Du bist abwesend von Deiner Dienststelle? Dann denke bitte an die Briefwahl! Du kannst die Unterlagen beim Wahlvorstand beantragen. Du kannst auch Deinen Personalrat hierauf ansprechen. Er wird Dir helfen, die Briefwahlunterlagen für die Personalratswahl zu beantragen!
Wenn Du zugewiesene Beamtin bzw. zugewiesener Beamter bei der DB AG bist, erhältst Du Deine Briefwahlunterlagen automatisch ohne Antrag zugeschickt!
Wann kannst Du wählen?
HPR BEV und BAHN-BKK
Du kannst vom 14. bis 16. Mai 2024 Deine Stimme an der Urne Deines örtlichen Wahllokals abgeben. Achte dabei auf die Öffnungszeiten des Wahllokals, die im Wahlausschreiben in Deiner Dienststelle bekannt gegeben werden oder erkundige Dich bei Deinem örtlichen Wahlvorstand. Deine Briefwahl kannst Du auch früher/zu anderen Zeiten vornehmen, wenn Du, aufgrund Deiner Abwesenheit von der Dienststelle, zur Briefwahl berechtigt bist und diese zuvor beantragt hast oder wenn Du die Briefwahlunterlagen ohne Antrag bereits automatisch vom Wahlvorstand erhalten hast. Beachte bitte, dass Deine Briefwahl spätestens bis zur Schließung des Wahllokals bei Deiner Dienststelle eingehen muss. Andernfalls ist Deine Wahl verspätet und wird nicht mehr berücksichtigt.
BesHPR und BesPR
Aufgrund der Besonderheit, dass die Wahlberechtigten nicht in den BEV Dienststellen arbeiten, haben die Wahlvorstände für die Beamt:innen bei der DB AG Briefwahl angeordnet. Du erhältst also grundsätzlich Deine Briefwahlunterlagen ohne Antrag automatisch zugeschickt. Du kannst Deine Wahl vornehmen, sobald Du die Briefwahlunterlagen erhalten hast (Die Briefwahlunterlagen gehen Ende März in den Postversand). Diese sendest Du dann an den Wahlvorstand Deiner Dienststelle zurück, es ist ein entsprechender Rückumschlag den Briefwahlunterlagen beigefügt. Beachte aber: Deine Briefwahl muss spätestens zum 16.05.2024 beim Wahlvorstand Deiner Dienststelle eingegangen sein. Andernfalls ist Deine Wahl verspätet und wird nicht mehr berücksichtigt.
Du hast zudem immer das Recht an den Wahltagen, 14.05.2024 bis 16.05.2024, Deine Wahl an der Urne vorzunehmen. Bringe dazu bitte Deine Briefwahlunterlagen mit. In den Wahlausschreiben, Bestandteil der Briefwahlunterlagen, steht, wo das Wahllokal ist und wann es geöffnet ist.
EBA
Du kannst vom 16. bis 18. April 2024 Deine Stimme an der Urne Deines örtlichen Wahllokals abgeben. Achte dabei auf die Öffnungszeiten des Wahllokals, die im Wahlausschreiben in Deiner Dienststelle bekannt gegeben werden oder erkundige Dich bei Deinem örtlichen Wahlvorstand. Deine Briefwahl kannst Du auch früher/zu anderen Zeiten vornehmen, wenn Du, aufgrund einer Abwesenheit von der Dienststelle, zur Briefwahl berechtigt bist und diese zuvor beantragt hast oder wenn Du die Briefwahlunterlagen ohne Antrag bereits automatisch vom Wahlvorstand erhalten hast. Beachte aber: Deine Briefwahl muss spätestens bis zum 18.04.2024 beim Wahlvorstand Deiner Dienststelle eingegangen sein. Andernfalls ist Deine Wahl verspätet und wird nicht mehr berücksichtigt. Du hast zudem auch im Wahlzeitraum immer das Recht, Deine Wahl an der Urne in Deiner Dienststelle vorzunehmen.