Die EVG fordert mehr Gerechtigkeit beim Betreiberwechsel. Im Folgenden beantworten wir einige der wichtigsten Fragen zum Thema.
Die EVG fordert verbindliche gesetzliche Regelungen für einen fairen und gerechten Wettbewerb. Der Personalübergang bei Betreiberwechsel muss endlich bundesweit einheitlich und obligatorisch geregelt werden. Und zwar für Bahnen und Busse.
In Deutschland gibt es vor allem zwei Rechtsquellen.
Im Vergaberecht muss die aktuelle „Soll“-Regelung durch eine „Muss“-Regelung ersetzt werden. Und diese muss nicht nur für den SPNV, sondern für den gesamten ÖPNV und damit auch für den Busverkehr gelten und alle Tätigkeitsgruppen eines Unternehmens erfassen. Und im PBefG muss die Lücke geschlossen werden: Vorgaben zum Beschäftigtenübergang und zu Sozialstandards müssen auch für Unternehmen verbindlich gelten, die Leistungen eigenwirtschaftlich erbringen.
In den kommenden Wochen werden wir „Klinken putzen“ – und zwar bei den MdBs von Union und SPD. Wir werden in dieser Phase die Bundestagsabgeordneten der möglichen Koalitionsparteien besuchen, sie für das Thema sensibilisieren und ihnen unsere Forderungen darstellen. Diese intensive Lobbyarbeit vor Ort hat sich bei anderen Themen, wie z.B. beim 4. Eisenbahnpaket oder bei der GWB-Novelle bewährt.
Wenn es zu einem Koalitionsvertrag kommt, in dem eine entsprechende Regelung steht, ist das ein wichtiger Schritt. Diese Absichtsbekundung muss dann aber auch umgesetzt werden. Wir werden uns daher in dieser Phase, die mit der Regierungsbildung beginnt, bei den zuständigen Fachpolitiker/innen in Erinnerung bringen und auf die Umsetzung pochen. Motto „Wir sind wieder da“.
Wir werden nicht locker lassen, bis der Schutz der Beschäftigten im SPNV und ÖPNV bundesweit und lückenlos geregelt ist!