Die EVG fordert die Korrektur zweier aktueller Ausschreibungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). „Wir sind sehr verwundert darüber, dass der VRR erneut keine Vorgaben zum Personalübergang macht, obwohl der Gesetzgeber dies will“, kritisierte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner.
„Wir fordern den VRR auf, beide Ausschreibungen zu ergänzen: Um die klare Aufforderung an den neuen Betreiber, die vorhandenen Beschäftigten zu übernehmen.“
Laut Gesetz sollen die Bestellerbehörden den Gewinner einer Ausschreibung verpflichten, Beschäftigten des Altbetreibers ein Übernahmeangebot zu machen. Schreiben sie das nicht vor, müssen sie dies ggf. begründen. Diese Neuregelung war im Frühjahr auf Druck der EVG in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen worden.
Bei den aktuellen Ausschreibungen im Emscher-Münsterland-Netz hat der VRR solche Vorgaben nicht gemacht. Er begründet dies unter anderem damit, dass in diesem Netz der Wechsel zu einer neuen, CO2-freien Antriebstechnologie vollzogen werden soll; dafür müsse neues Personal gesucht werden.
Wir fordern den VRR auf, beide Ausschreibungen zu ergänzen: Um die klare Aufforderung an den neuen Betreiber, die vorhandenen Beschäftigten zu übernehmen.
Die EVG in Nordrhein-Westfalen nennt diese Begründung „mehr als fadenscheinig“, so der Vorsitzenden des Landesverbandes, Hermann-Josef Müller. „Sind beim Übergang von Dampf zu Diesel und von Diesel zu Strom Zugbegleiter entlassen worden?“ Die neue Technologie betreffe nur wenige spezialisierte Beschäftigte in den Werkstätten „und die kann man ausbilden.“ Der VRR, so Müller, „will offenbar den Personalübergang nicht und zieht dafür eine Begründung an den Haaren herbei. Er missachtet damit die Rechte der Beschäftigten und den klaren Willen des Gesetzgebers.“