Familienpolitische Neuerungen zum 01.01.2020

Auch im Bereich der Familienpolitik treten zum 01.01.2020 Neuerungen in Kraft. Wir haben einen Blick darauf geworfen.

Ausweitung Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Er steht Eltern zu, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für den Unterhalt ihrer Kinder. Außerdem hängt der Anspruch auf den Zuschlag von den Wohnkosten, der Personenanzahl im Haushalt und dem Alter der Kinder ab.

Zum 01. Januar 2020 entfällt die obere Einkommensgrenze für diesen Kinderzuschlag. Darüber hinaus wird Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent (bisher 50 Prozent), auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Es empfiehlt sich im neuen Jahr über den „Kinderzuschlag-Lotsen“ der Arbeitsagentur eine erneute Prüfung vorzunehmen.

Es lohnt sich die etwa zehn Minuten für diese einfache Prüfung zu investieren. Auch weil beim Bezug des Kinderzuschlags eine Befreiung von möglichen KiTa-Gebühren folgt und Anspruch auf weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht. Wir hatten über diese begrüßenswerte Veränderung des Kinderzuschlags zum 01.07.2019 berichtet.

Erhöhung Unterhaltshöchstbetrag

Getrenntlebende Eltern müssen ihren Kindern ab dem 01.01.2020 einen höheren Unterhalt zahlen. Die Sätze in der untersten Einkommensgruppe steigen um 15 bis 21 Euro im Monat (abhängig vom Alter des Kindes):

  • Kinder bis 6 Jahre: 369 Euro/Monat
  • Kinder zwischen 6-11 Jahren: 424 Euro/Monat
  • Kinder zwischen 12-17 Jahren: 497 Euro/Monat

Steuerrechtliche Anpassungen

Der Grund­frei­be­trag und der Kin­der­frei­be­trag steigen 2020 um 240 Euro beziehungsweise 192 Euro.

  • Grundfreibetrag: Anhebung um 240 Euro auf 9.408 Euro für 2020
  • Kinderfreibetrag: Anhebung um 192 Euro auf 7.812 Euro für 2020

Wichtig: Das Kindergeld steigt erst wieder 2021!

Weitere Informationen gibt es auf der Seite "Familienpolitik und Frauen". Kontakt zu EVG Familienpolitik und Frauen: Familienpolitik_und_Frauen@evg-online.org.

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