Wann tritt der Tarifvertrag in Kraft?
Der Tarifvertrag wird zum 01. Januar 2020 durch beide Tarifvertragsparteien in Kraft gesetzt.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Der Tarifvertrag gilt grundsätzlich für die Beschäftigten im Geltungsbereich des DB Zeitarbeit-ZusatzTV.
Wie hoch ist der Leistungsanspruch?
Jeder Berechtigte erhält 1 Prozent seines Monatstabellenentgeltes (inkl. bestimmter Zulagen) mindestens jedoch 25 € im Monat. Denjenigen Beschäftigten, deren Leistungsanspruch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, werden die über diese Begrenzung hinausgehenden Beträge als Entgelt ausgezahlt.
Welche Zulagen werden berücksichtigt?
Berücksichtigung finden alle Entgeltbestandteile, die bei allgemeinen Erhöhungen der Monatstabellenentgelte angehoben werden (z.B. Sonntags-, Feiertags-, Überzeit- und Rufbereitschaftszulage).
Wann beginnt der Leistungsanspruch?
Der Anspruch auf die Altersvorsorgeleistung entsteht erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
Auszubildende und Dual Studierende, die nach dem Ende ihrer Ausbildung in ein Unternehmen des Geltungsbereiches übernommen werden, erhalten ab dem ersten Monat ihrer Übernahme die Leistungen zur Altersversorgung. Darüber hinaus erhalten Auszubildende und Dual Studierende, die zwei, bzw. drei Jahren ununterbrochen in einem Unternehmen im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages tätig waren eine einmalige arbeitgeberfinanzierte Prämie zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV-Prämie) in Höhe von 1.000,00 EUR (nach 2 Jahren) und weiteren 500,00 Euro (nach 3 Jahren).
Kann ich die Altersvorsorge auch als zusätzliches monatliches Entgelt ausgezahlt bekommen?
Nein – grundsätzlich nicht. Die Tarifvertragsparteien haben sich bewusst dazu entschieden, den Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern eine zusätzliche Möglichkeit der Altersvorsorge zur Verfügung zu stellen. Dies gerade vor dem Hintergrund Altersarmut zu vermeiden.
Wohin wird das Geld überwiesen?
Die Vorsorgeleistungen werden vom Arbeitgeber unmittelbar an den DEVK-Pensionsfonds überwiesen. Hierfür wird automatisch ein Konto eingerichtet. Wer bereits beim Pensionsfonds ein Konto besitzt, dem wird zu dem bestehenden quasi ein Unterkonto eingerichtet. Damit können die eingehenden Zahlungen sauber getrennt werden.
In welchem Rhythmus wird das Geld an den Pensionsfonds gezahlt?
Der Arbeitgeber führt den Vorsorgebetrag monatlich zugunsten der Arbeitnehmer an die DEVK Pensionsfonds-AG als Versorgungsträger ab.
Ist der Pensionsfonds geschützt?
Ja. Die an den Pensionsfonds gezahlten Gelder werden am Kapitalmarkt angelegt. Der Pensionsfonds garantiert, dass die eingezahlten Beiträge in voller Höhe erhalten bleiben. Zudem ist die mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von dem DEVK-Pensionsfonds zu zahlende zusätzliche betriebliche Altersvorsorge gesetzlich insolvenzgeschützt.
Wie erfahre ich welche Beträge für mich in den Pensionsfonds eingezahlt wurden?
Die DEVK informiert alle Arbeitnehmer persönlich über die Eröffnung des Pensionsfondskontos und die Höhe der an den DEVK-Pensionsfonds gezahlten Beiträge. Einmal pro Jahr erhalten die Arbeitnehmer einen Kontoauszug über die eingezahlten Beiträge.
Wann bekomme ich die Leistung aus dem Pensionsfonds ausgezahlt?
Grundsätzlich wird mit dem Eintritt in die gesetzliche Rente die Leistung aus dem Pensionsfonds ausgezahlt. Dann besteht die Möglichkeit bis zu 30 Prozent des Altersvorsorgekapitals mit einer einmaligen Zahlung zu erhalten. Die normale Zahlweise ist monatlich. Gezahlt wird lebenslang.
Bekomme ich auch Leistungen bei Erwerbsminderung?
Ja - Bei Erwerbsminderung oder teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit wird aus dem Versorgungskapital eine lebenslange Rentenleistung gezahlt.
Wird Hinterbliebenenrente gezahlt?
Stirbt der Arbeitnehmer vor Beginn der Altersrente wird aus dem dann vorhandenen Versorgungskapital eine lebenslange Hinterbliebenenrente gezahlt. Stirbt der Arbeitnehmer nach Beginn der Alters- oder Erwerbsminderungsrente beträgt die Witwen- bzw. Witwerrente 60% davon. Dass eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden soll, muss bei Beginn der Alters- oder Erwerbsminderungsrente mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Wird auch an die Waisen gezahlt?
Die versorgungsberechtigten Kinder des verstorbenen Arbeitnehmers erhalten als Halbwaisen ein Fünftel, als Vollwaisen ein Drittel der Witwen- bzw. Witwerrente.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für weitere Informationen steht Dir deine EVG-Geschäftsstelle (hier klicken) oder die Abteilung Sozialpolitik, Familienpolitik, Frauen und Senioren (E-Mail: sozialpolitik@evg-online.org) zur Verfügung.
Darüber hinaus können auch die Versichertensprecherinnen und Versichertensprecher Auskunft geben. Die nächsten Sprechtage erfährst Du über deine EVG-Geschäftsstelle.
Ebenso informiert die DEVK über den DEVK-Pensionsfonds. Die DEVK-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner findest Du über folgenden Link: https://beratersuche.devk.de/beratersuche.html