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GDL scheitert auch in M-V mit Klage gegen Anwendung von EVG-Tarifregelungen
EVG-Tarifverträge dürfen weiterhin in Bereichen angewendet werden, in denen es keine GDL-Regelungen gibt. Das gilt selbst dann, wenn der entsprechende Betrieb mit Umsetzung des TEG ein „GDL-Fähnchen" trägt.