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Änderungen in der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV)

Der Anspruch auf Erholungsurlaub erhöht sich auf 30 Tage für alle Beamtinnen und Beamte. Bisher lag der Anspruch bei 29 Tagen und für Beamtinnen und Beamte ab 55 bei 30 Tagen. Diese 30 Tage gelten jetzt für alle Beamtinnen und Beamte, die an 5 Tagen in der Woche arbeiten und zwar ab Urlaubsjahr 2014. Außerdem entfällt die Wartezeit von 6 Monaten nach der Einstellung. Der Bund kommt damit seinen Pflichten aus dem europäischen Recht nach.