Jubiläumszuwendungen zum 01.01.2015 angehoben
Die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (DJubV) ist reformiert worden. Damit nimmt der Gesetzgeber auch für den Bereich der Jubiläumszuwendungen unter anderem eine Angleichung an den TVÖD vor.