Stena Line GmbH & Co. KG: Ist das ein ausreichendes Angebot?
Der Arbeitgeber hat nachgebessert. Nachdem wir die Tarifverhandlungen am 9. Dezember 2020 wieder aufgenommen haben, liegt uns jetzt folgendes Angebot vor:
Der Arbeitgeber hat nachgebessert. Nachdem wir die Tarifverhandlungen am 9. Dezember 2020 wieder aufgenommen haben, liegt uns jetzt folgendes Angebot vor:
In den Tarifverhandlungen zwischen der EVG und der Geschäftsleitung der OMB haben wir am 10. Dezember ein wichtiges Zwischenergebnis erzielt. Erstmalig konnten wir uns auf ein halbes EVG‐Wahlmodell bei der OMB verständigen.
Die tarifvertraglichen Regelungen und Sozialleistungen der DB AG müssen neben einem Unternehmenstarifvertrag auch für die bei der DB Connect GmbH beschäftigten Kolleginnen und Kollegen gelten. Das ist unser Ziel.
Für unsere Mitglieder im Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben (ETVAGVDE) hatten wir uns Ende November in Sondierungen begeben, um im Vorfeld der Tarifrunde gemeinsam mit Arbeitgebern und ver.di einen möglichen kurzen Zwischen‐Abschluss zu besprechen, der die Corona‐Zeit überbrücken könnte.
Die EVG hat ihre bei der Stena-Line beschäftigten Mitglieder am Donnerstag zu einem Warnstreik aufgerufen. „Wir setzen uns damit für die soziale Absicherung unserer Kolleginnen und Kollegen ein“, sagte die Leiterin der EVG-Geschäftsstelle in Rostock, Anke Brauer.
Das Schreiben mit Euren Forderungen zur aktuellen Tarifrunde liegt dem Arbeitgeber seit dem 1. Oktober 2020 vor.
Jetzt das Zeitguthabenkonto nutzen! Der EVG-Tarifvertrag macht es bereits für 2020 möglich.
Jetzt das Zeitguthabenkonto nutzen! Der EVG-Tarifvertrag macht es bereits für 2020 möglich. Anfang des Jahres haben wir für unsere Kolleginnen und Kollegen ein umfassendes Gesamtpaket vereinbart, u. a. einen neuen Tarifvertrag zur Führung von Zeitguthabenkonten. Dieser kann nun für das Jahr 2020 bereits genutzt werden.
… noch ist das vorgelegte Angebot für uns nicht ausreichend. Aus unserer Sicht muss es deutliche Nachbesserungen im Bereich der Altersteilzeit geben.
Die Freistellungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie nahe Angehörige pflegen, werden bis zum 31. März 2021 verlängert.